555/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 03.03.2005
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Krist, Schopf
und GenossInnen
betreffend Ausweitung der SchülerInnenfreifahrt auch auf InternatsschülerInnen
Vom allgemeinen Grundsatz der SchülerInnenfreifahrt in öffentlichen
Transportmitteln sind
jene ausgenommen, die ihren
Schulweg nicht täglich, aber dennoch in regelmäßigen
Abständen bestreiten. Dies trifft vor allem aber auf InterantsschülerInnen und
damit
hauptsächlich auf BerufsschülerInnen zu.
Für sie wurde im Jahre
2002 ersatzweise die sogenannte Heimfahrtbeihilfe eingeführt, die
einen finanziellen Zuschuss zu den Fahrtkosten in Form einer Monatspauschale
gewährt.
Diese alternative Form der Unterstützung
wird den Anforderungen der InternatsschülerInnen
jedoch nicht ausreichend gerecht,
weil sie im Regelfall nur zwischen 40 und 70 Prozent der
Fahrtkosten abdeckt. Die Regelung der SchülerInnenfreifahrt, bei der
durch die Bezahlung
eines halbjährlichen Selbstbehaltes von 19,60 Euro der SchülerInnen keine
weiteren Kosten
für den täglichen Schulweg entstehen, wäre für die InternatsschülerInnen
wesentlich
günstiger.
Der Einwand des
Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz gemäß der
Anfragebeantwortung 2323/AB (XXII.GP.NR), dass auf
Grund der für die nicht berechenbare und vorhersehbare Regelmäßigkeit
der
Familienheimfahrten der InternatsschülerInnen keine namensbezogenen
Fahrausweise
ausstellbar sind, ist nicht haltbar. Es ist durchaus möglich und vertretbar,
dass den
InternatschülerInnen ein Fahrausweis für
den gesamten Zeitraum ihres Internatsaufenthaltes
(wie z.B. zehn Wochen) ausgestellt wird, da die SchülerInnen ihre
Heimfahrt nur an den
Wochenenden oder an sonstigen schulfreien Tagen antreten können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz wird
aufgefordert, die Benachteilung der
InternatsschülerInnen bei der Schülerfreifahrt zu
beseitigen".
Zuweisungsvorschlag: Familienausschuss