557/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
betreffend Garantie der Schulgeldfreiheit

Noch im Sommer 2000 wurden jegliche Überlegungen zur Einführung einer
Studiengebühr von Seiten der ÖVP strikt in Abrede gestellt. "Es ist nicht mein
Anliegen, als Erstes Studiengebühren einzuführen. Ich meine, der Staat ist dafür
verantwortlich, der Steuerzahler ist dafür verantwortlich, dass der junge Mensch eine
gute Ausbildung erhält, dass der junge Mensch eine gute Erstausbildung erhält, dass
der junge Mensch auch auf einer Universität studieren kann," Elisabeth Gehrer vor
dem Nationalrat am 12.5.2000. Am 23.11.2000 wurden auf Initiative der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Studiengebühren in Höhe von
363 € pro Semester von ÖVP und FPÖ gemeinsam im Nationalrat beschlossen.

Neuester Vorstoß der ÖVP in Richtung Einführung eines Schulgeldes ist offenbar die
Aussage von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl vom 01.03.2005, der sich
zur leistungsgerechten Bezahlung der LehrerInnen durchaus die Einführung eines
Schulgelds vorstellen kann. Zwar wurde diese Idee von VertreterInnen der ÖVP als
Missinterpretation der Intention Leitls dargestellt, eine Erinnerung an die Aussagen
zu den Studiengebühren aus dem Jahr 2000 lässt sich jedoch nicht vermeiden.

Um sicherzustellen, dass Schulgeldfreiheit auch zukünftig garantiert bleibt, stellen
die unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert dem
Nationalrat eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche den unentgeltlichen Zugang
zu Schulbildung auch zukünftig sicherstellt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss
vorgeschlagen.                      
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