561/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 03.03.2005
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde
betreffend Novellierung des
Mutterschutzgesetzes hinsichtlich der Einführung einer
Informationspflicht
des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über das Ende der
arbeitsrechtlichen Karenz
In der Praxis zeigt sich immer wieder,
dass Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen
nicht darüber
informiert sind, dass die arbeitsrechtliche Karenz bereits ein halbes
Jahr vor dem
Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges endet. Dies kann zur
Konsequenz haben,
dass Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen ihren Arbeitsplatz
verlieren.
Angesichts der ohnedies nicht rosigen Aussichten am heimischen
Arbeitsmarkt ein sehr ernst zu
nehmendes Problem, das die bereits alarmierende
Familienarmut noch erhöht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat
einen Entwurf für eine Novellierung
des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich der Einführung einer
Informationspflicht des
Arbeitgebers/der
Arbeitgeberin über das Ende der arbeitsrechtlichen Karenz bis Ende April
2005 vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß vorgeschlagen.