561/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

betreffend Novellierung des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich der Einführung einer
Informationspflicht des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über das Ende der
arbeitsrechtlichen Karenz

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen
nicht darüber informiert sind, dass die arbeitsrechtliche Karenz bereits ein halbes
Jahr vor dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges endet. Dies kann zur
Konsequenz haben, dass Kinderbetreuungsgeldbezieherlnnen ihren Arbeitsplatz
verlieren. Angesichts der ohnedies nicht rosigen Aussichten am heimischen
Arbeitsmarkt ein sehr ernst zu nehmendes Problem, das die bereits alarmierende
Familienarmut noch erhöht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novellierung
des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich der Einführung einer Informationspflicht des
Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über das Ende der arbeitsrechtlichen Karenz bis Ende April
2005 vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß vorgeschlagen.