565/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Jarolim, Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

betreffend die Ausarbeitung eines neuen modernen HausbesorgerInnengesetzes

Der diesjährige heftige Winter hat wieder einmal deutlich bewiesen, wie verhängnisvoll der
Beschluss der schwarz-blauen Regierungsmehrheit auf Bundesebene war, mit 1. Juli 2000 das
Hausbesorgergesetz ersatzlos abzuschaffen. Seitdem können keine neuen Hausbesorger mehr
eingestellt werden und österreichweit sind dadurch 8000 Arbeitsplätze verlorengegangen, allein in
Wien 4400 Hausbesorger-Arbeitsplätze. Der heurige starke Wintereinbruch hat aber auch gezeigt,
dass es dort, wo es keinen Hausbesorger mehr gibt, wesentlich häufiger zu Problemen kommt.
Es ist keine Seltenheit, dass extern beauftragte Schneeräumfirmen die Räumzeiten wegen der
großen Entfernung zwischen den einzelnen Objekten nicht einhalten können.

Es ist aber nicht nur der strenge Winter, der die gesetzliche Problematik aufzeigt. Durch die
Abschaffung des Hausbesorgergesetzes sind die MieterInnen die Leidtragenden, da sie nicht mehr
zwischen Hausbesorgerin und Hausbetreuungsfirma wählen können. Den MieterInnen sollte
keineswegs ein Hausbesorger gegen ihren Willen aufgezwungen werden, umgekehrt sollten sie aber
die Möglichkeit haben, sich für einen solchen zu entscheiden. Derzeit gibt es diese Wahlfreiheit
nicht.

Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist auch jener, dass Hausbetreuung immer schon eine
Berufschance für Alleinerziehende, kinderreiche Familien und besonders für Frauen war.

Ein neues modernes Hausbesorgergesetz soll aber keineswegs einfach den Rechtszustand wieder
herstellen, wie er vor dem 1. Juli 2000 geherrscht hat. In der zweiten Hälfte der 90er-Jahre ist
nämlich vielfach über eine Reform des alten Hausbesorgergesetzes - und zu Recht - diskutiert
worden. Es soll in einem modernen Hausbesorgergesetz durchaus auf berechtigte Wünsche der
Wohnungswirtschaft Rücksicht genommen werden, indem geeignete arbeitsrechtliche
Bestimmungen verankert werden, die auf das spezifische Berufsbild der HausbesorgerInnen
Rücksicht nehmen. Für die Frage der Dienstwohnung soll eine Lösung gefunden werden, die für
beide Seiten (Hausbesorger, Wohnungswirtschaft) vertretbar ist.


In diesem Sinn stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, im Dialog mit den Sozialpartnern
ein modernes Hausbesorgergesetz auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, welches

         ein modernes Berufsbild des Hausbesorgers/der Hausbesorgerin schafft

         arbeitsrechtliche Bestimmungen enthält, welche auf dieses ganz spezifische
Berufsbild abgestimmt sind

         geeignete Bestimmungen über die Dienstwohnung enthält

         auf berechtigte Wünsche der Wohnungswirtschaft Rücksicht nimmt

         die Wahlfreiheit der MieterInnen sicherstellt, sich für einen HausbesorgerIn oder für
eine Hausbetreuungsfirma zu entscheiden.

Zuweisungsvorschlag: Bautenausschuss