565/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
03.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Jarolim, Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
betreffend die Ausarbeitung eines neuen modernen HausbesorgerInnengesetzes
Der diesjährige
heftige Winter hat wieder einmal deutlich bewiesen, wie verhängnisvoll der
Beschluss der schwarz-blauen
Regierungsmehrheit auf Bundesebene war, mit 1. Juli 2000 das
Hausbesorgergesetz ersatzlos abzuschaffen. Seitdem können keine neuen
Hausbesorger mehr
eingestellt werden und österreichweit sind dadurch 8000 Arbeitsplätze
verlorengegangen, allein in
Wien 4400 Hausbesorger-Arbeitsplätze. Der heurige starke Wintereinbruch hat
aber auch gezeigt,
dass es dort, wo es keinen Hausbesorger mehr
gibt, wesentlich häufiger zu Problemen kommt.
Es ist keine Seltenheit, dass extern beauftragte Schneeräumfirmen die
Räumzeiten wegen der
großen Entfernung zwischen den einzelnen Objekten nicht einhalten
können.
Es ist aber
nicht nur der strenge Winter, der die gesetzliche Problematik aufzeigt. Durch
die
Abschaffung des Hausbesorgergesetzes sind
die MieterInnen die Leidtragenden, da sie nicht mehr
zwischen Hausbesorgerin und Hausbetreuungsfirma wählen können. Den MieterInnen
sollte
keineswegs ein Hausbesorger gegen ihren Willen aufgezwungen werden,
umgekehrt sollten sie aber
die Möglichkeit haben, sich für einen
solchen zu entscheiden. Derzeit gibt es diese Wahlfreiheit
nicht.
Ein nicht zu
unterschätzender Aspekt ist auch jener, dass Hausbetreuung immer schon eine
Berufschance für Alleinerziehende, kinderreiche Familien und besonders für
Frauen war.
Ein neues
modernes Hausbesorgergesetz soll aber keineswegs einfach den Rechtszustand
wieder
herstellen, wie er vor dem 1. Juli 2000
geherrscht hat. In der zweiten Hälfte der 90er-Jahre ist
nämlich vielfach über eine Reform des
alten Hausbesorgergesetzes - und zu Recht - diskutiert
worden. Es soll in einem modernen
Hausbesorgergesetz durchaus auf berechtigte Wünsche der
Wohnungswirtschaft Rücksicht genommen werden, indem geeignete
arbeitsrechtliche
Bestimmungen verankert werden, die auf das
spezifische Berufsbild der HausbesorgerInnen
Rücksicht nehmen. Für die Frage der Dienstwohnung soll eine Lösung
gefunden werden, die für
beide Seiten (Hausbesorger, Wohnungswirtschaft) vertretbar ist.
In diesem Sinn stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, im
Dialog mit den Sozialpartnern
ein modernes Hausbesorgergesetz
auszuarbeiten und dem Nationalrat zuzuleiten, welches
•
ein modernes Berufsbild des Hausbesorgers/der Hausbesorgerin schafft
•
arbeitsrechtliche
Bestimmungen enthält, welche auf dieses ganz spezifische
Berufsbild abgestimmt sind
•
geeignete
Bestimmungen über die Dienstwohnung enthält
•
auf berechtigte Wünsche der Wohnungswirtschaft Rücksicht nimmt
•
die Wahlfreiheit
der MieterInnen sicherstellt, sich für einen HausbesorgerIn oder für
eine Hausbetreuungsfirma zu entscheiden.
Zuweisungsvorschlag: Bautenausschuss