573/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 01.04.2005
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Entschliessungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Wimmer, Spindelberger, Verzetnitsch, Gradwohl

und GenossInnen

betreffend Herkunftsbezeichnung: Herstellungsland auf allen Lebensmitteln sichtbar machen

 

 

Die Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss (ANG) und die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) haben sich aktiv und erfolgreich an der von der EFFAT (Europäischen Gewerkschaftsorganisation für die Beschäftigten in der Landwirtschaft und Nahrungsmittelerzeugung) gestarteten Kampagne „Show the country“ beteiligt.

 

Grundsätzliches Ziel dieser europäischen Kampagne war die Sicherung der Arbeitsplätze in der europäischen Nahrungsmittelerzeugung und des Schutzes der Konsumenteninteressen vor Irreführung. In Österreich ging es dabei konkret auch um die Erhaltung regionaler Arbeitsplätze. Dafür wurden tausende Unterstützungserklärungen gesammelt.

 

Mit dieser europaweiten Kampagne wurde gefordert, dass das Herstellungsland und der Name des Herstellers auf allen Lebensmittelprodukten angegeben werden muss.

 

Grundlage war ein im Juni 2004 von der EFFAT beschlossenes ausführliches Positionspapier zur Frage des EU-Systems zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln.

 

Für die Angabe des Herstellungslandes auf Lebensmittel gibt es viele positive Gründe:

 

-          Information der KonsumentInnen um betrügerische Praktiken zu vermeiden,

-          Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel,

-          Beachtung der EU-Sozialnormen,

-          Beachtung der EU-Normen für Lebensmittelsicherheit,

-          Stärkung der lokalen Produktion und Verarbeitung,

-          Unterstützung von Initiativen zur Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen in Europa,

-          Förderung der Vielfalt der europäischen Lebensmittel sowie

-          Schutz vor unlauteren Wettbewerb

 

Überdies fehlt für Europa ein „Made in the EU“-Kennzeichnungssystem. Dafür gibt es in der EU zur Zeit nicht einmal eine Rechtsgrundlage. Regeln für die Herkunftsbezeichnung sind jedoch außerhalb der EU sehr wohl verbreitet (zB USA, Japan, China).

 

Die Einführung eines derartigen Kennzeichnungssystems hätte laut EFFAT ebenfalls mehrere positive Auswirkungen:

 

-          es würde die europäische Produktion und folglich die Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen in Europa unterstützen,

-          durch die Hervorhebung der Bedeutung sozialer Normen könnte es auch verhindern, dass die Produktion in Länder mit niedrigen Sozialkosten verlagert wird und die daraus hervorgehenden Produkte gleichzeitig zu hohen Preisen auf dem europäischen Markt verkauft werden,

-          es würde regionale/europäische Produkte zu etwas Besonderem machen. Es würde die höhere Preisklasse regionaler Produkte in den Läden rechtfertigen und ein Gegengewicht zur Kaufkraft der Supermarktketten darstellen,

-          es würde durch die Förderung des Verkaufs regionaler Produkte, etwa durch Kennzeichnung, Erzeuger und Verbraucher einander näher bringen und durch die Verkürzung der Transportphase zur Entwicklung einer nachhaltigen Produktion beitragen,

-          es würde im gesamten EU-Binnenmarkt für mehr Einheitlichkeit und Klarheit sorgen.

 

Die Antragsteller halten daher eine Kennzeichnung des Herstellungslandes vor allem im Hinblick auf soziale Aspekte und Nachhaltigkeit für notwendig, da damit auch die Einhaltung sozialer, ökologischer und konsumentenpolitischer Normen sowie angemessene Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer garantiert werden.

Auch ein Label „Made in the EU“ kann als Ergänzung zu den bestehenden Herkunfts-Kennzeichnungs-Systemen mehrere positive Effekte hervorrufen, so könnte beispielsweise die Entwicklung einer „Made in the EU-Kennzeichnung“ den neuen Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die Attraktivität ihres Vertriebsimage helfen.

 

Die Forderung nach Kennzeichnung des Herstellerlandes und einer „Made in the EU“-Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln ist daher sowohl im Interesse der KonsumentInnen als auch der Beschäftigten in der Nahrungsmittelerzeugung und des Nahrungsmittelhandels. Diese Forderung ist auch eine klare Reaktion auf den globalen Lebensmittelhandel.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert

 

1.      in Verhandlungen mit Vertretern der Europäischen Kommission und im EU-Ministerrat für eine Verordnung einzutreten, nach der das Erzeugerland sowie Name und Anschrift des Erzeugers auf Lebensmitteln klar und deutlich angegeben werden müssen. Damit sollen KonsumentInnen jeder Altersstufe problemlos die Herkunft des Lebensmitteln und der darin verwendeten Rohstoffe erkennen können.

2.      Sich innerhalb der Europäischen Kommission für eine EU-weite Verordnung einzusetzen, nach der zusätzlich eine „Made in the EU“-Herkunftsbezeichnung geregelt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss