574/A(E)
XXII. GP
Eingebracht am
01.04.2005
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Entschliessungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Wimmer,
Spindelberger, Verzetnitsch, Gradwohl
und GenossInnen
betreffend Herkunftsbezeichnung:
Herstellungsland auf allen Lebensmitteln sichtbar machen
Die
Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss (ANG) und die Gewerkschaft der
Privatangestellten (GPA) haben sich aktiv und erfolgreich an der von der EFFAT
(Europäischen Gewerkschaftsorganisation für die Beschäftigten in der
Landwirtschaft und Nahrungsmittelerzeugung) gestarteten Kampagne „Show the
country“ beteiligt.
Grundsätzliches
Ziel dieser europäischen Kampagne war die Sicherung der Arbeitsplätze in der
europäischen Nahrungsmittelerzeugung und des Schutzes der Konsumenteninteressen
vor Irreführung. In Österreich ging es dabei konkret auch um die Erhaltung
regionaler Arbeitsplätze. Dafür wurden tausende Unterstützungserklärungen
gesammelt.
Mit dieser europaweiten Kampagne wurde gefordert, dass das Herstellungsland und der Name des Herstellers auf allen Lebensmittelprodukten angegeben werden muss.
Grundlage war
ein im Juni 2004 von der EFFAT beschlossenes ausführliches Positionspapier zur
Frage des EU-Systems zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln.
Für die
Angabe des Herstellungslandes auf Lebensmittel gibt es viele positive Gründe:
-
Information
der KonsumentInnen um betrügerische Praktiken zu vermeiden,
-
Rückverfolgbarkeit
der Lebensmittel,
-
Beachtung
der EU-Sozialnormen,
-
Beachtung
der EU-Normen für Lebensmittelsicherheit,
-
Stärkung
der lokalen Produktion und Verarbeitung,
-
Unterstützung
von Initiativen zur Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen in Europa,
-
Förderung
der Vielfalt der europäischen Lebensmittel sowie
-
Schutz
vor unlauteren Wettbewerb
Überdies
fehlt für Europa ein „Made in the EU“-Kennzeichnungssystem. Dafür gibt es in
der EU zur Zeit nicht einmal eine Rechtsgrundlage. Regeln für die
Herkunftsbezeichnung sind jedoch außerhalb der EU sehr wohl verbreitet (zB USA,
Japan, China).
Die
Einführung eines derartigen Kennzeichnungssystems hätte laut EFFAT ebenfalls
mehrere positive Auswirkungen:
-
es würde
die europäische Produktion und folglich die Aufrechterhaltung von
Arbeitsplätzen in Europa unterstützen,
-
durch
die Hervorhebung der Bedeutung sozialer Normen könnte es auch verhindern, dass
die Produktion in Länder mit niedrigen Sozialkosten verlagert wird und die
daraus hervorgehenden Produkte gleichzeitig zu hohen Preisen auf dem
europäischen Markt verkauft werden,
-
es würde
regionale/europäische Produkte zu etwas Besonderem machen. Es würde die höhere
Preisklasse regionaler Produkte in den Läden rechtfertigen und ein Gegengewicht
zur Kaufkraft der Supermarktketten darstellen,
-
es würde
durch die Förderung des Verkaufs regionaler Produkte, etwa durch Kennzeichnung,
Erzeuger und Verbraucher einander näher bringen und durch die Verkürzung der
Transportphase zur Entwicklung einer nachhaltigen Produktion beitragen,
-
es würde
im gesamten EU-Binnenmarkt für mehr Einheitlichkeit und Klarheit sorgen.
Die
Antragsteller halten daher eine Kennzeichnung des Herstellungslandes vor allem
im Hinblick auf soziale Aspekte und Nachhaltigkeit für notwendig, da damit auch
die Einhaltung sozialer, ökologischer und konsumentenpolitischer Normen sowie
angemessene Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer garantiert werden.
Auch ein
Label „Made in the EU“ kann als Ergänzung zu den bestehenden
Herkunfts-Kennzeichnungs-Systemen mehrere positive Effekte hervorrufen, so
könnte beispielsweise die Entwicklung einer „Made in the EU-Kennzeichnung“ den
neuen Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die Attraktivität ihres Vertriebsimage
helfen.
Die Forderung
nach Kennzeichnung des Herstellerlandes und einer „Made in the
EU“-Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln ist daher sowohl im Interesse der
KonsumentInnen als auch der Beschäftigten in der Nahrungsmittelerzeugung und
des Nahrungsmittelhandels. Diese Forderung ist auch eine klare Reaktion auf den
globalen Lebensmittelhandel.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert
1.
in
Verhandlungen mit Vertretern der Europäischen Kommission und im EU-Ministerrat
für eine Verordnung einzutreten, nach der das Erzeugerland sowie Name und
Anschrift des Erzeugers auf Lebensmitteln klar und deutlich angegeben werden
müssen. Damit sollen KonsumentInnen jeder Altersstufe problemlos die Herkunft
des Lebensmitteln und der darin verwendeten Rohstoffe erkennen können.
2.
Sich
innerhalb der Europäischen Kommission für eine EU-weite Verordnung einzusetzen,
nach der zusätzlich eine „Made in the EU“-Herkunftsbezeichnung geregelt wird.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft