576/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 01.04.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ablegung der Führerscheinprüfung von gehörlosen Menschen in ÖGS (Österreichische Gebärdensprache)

 

 

Für gehörlose Menschen, welche die Führerscheinprüfung ablegen wollen, ist dies derzeit nicht möglich, da eine Ablegung der Prüfung in ÖGS (Österreichischer Gebärdensprache) gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Derzeit gibt es einen konkreten Fall in Kärnten, wo einer gehörlosen  Frau die Ablegung der Führerscheinprüfung in ihrer Erstsprache, der ÖGS, verweigert wird.

Dies stellt eine Diskriminierung gehörloser Menschen dar.

Es gibt auch bereits eine CD-Rom, die sämtliche Fragen und Antwortmöglichkeiten des Theorieteils der Führerscheins in Gebärdensprache dolmetscht.

Daher muß es möglich gemacht werden, dass gehörlose Menschen die Führerscheinprüfung nach Wahl mit Hilfe dieser CD-Rom oder unter Beiziehung eine/r/s Gebärdensprachdolmetscher/s/in ablegen können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminster für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30.6.2005 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher beinhaltet, dass gehörlose Menschen die Führerscheinprüfung in ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) ablegen dürfen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.