577/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 05.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringlicher Antrag

 

der Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde

betreffend Rücktritt der Bundesregierung

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne des Art. 74 Abs 3 B-VG dem Herrn
Bundespräsidenten mitzuteilen, dass sie wünscht ihres Amtes enthoben zu werden.

Begründung

Bei den Nationalratswahlen vom 24.11. 02 hat die österreichische Bevölkerung über
die Zusammensetzung des Nationalrates entschieden. Dabei erhielt die FPÖ 18
Mandate. ÖVP und FPÖ zusammen verfügten über eine Mehrheit im Nationalrat.
Die neuerliche Bildung einer schwarz-blauen Bundesregierung kam zwar - nach
den Ereignissen von Knittelfeld - für viele (insb auch ÖVP-Wählerlnnen)
überraschend, an ihrer demokratischen Legitimation kann aber selbstverständlich
nicht gezweifelt werden.

Hingegen hat sich ein „Bündnis für die Zukunft Österreichs" 2002 nicht zur Wahl
gestellt. Mandatarinnen, die den FPÖ-Klub verlassen, um sich dem BZÖ
anzuschliessen, „verdanken" ihr Mandat dem Wahlergebnis der FPÖ vom November
2002.

Das Regierungsübereinkommen, das Grundlage der derzeitigen Bundesregierung
ist, wurde zwischen ÖVP und FPÖ geschlossen. Diese beiden Parteien verfügen seit
gestern über keine Mehrheit im Nationalrat. Die Antragstellerinnen fordern daher den
Rücktritt der derzeitigen Bundesregierung, damit nach Abhaltung von Neuwahlen
eine neue Regierung gebildet werden kann, die auch durch die Wahlentscheidung
der Österreicherinnen demokratisch legitimiert ist.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG
verlangt.