577/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
05.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
betreffend Rücktritt der Bundesregierung
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne des Art. 74 Abs 3 B-VG
dem Herrn
Bundespräsidenten mitzuteilen, dass sie wünscht ihres Amtes enthoben zu werden.
Begründung
Bei den Nationalratswahlen vom 24.11.
02 hat die österreichische Bevölkerung über
die
Zusammensetzung des Nationalrates entschieden. Dabei erhielt die FPÖ 18
Mandate. ÖVP und FPÖ zusammen
verfügten über eine Mehrheit im Nationalrat.
Die neuerliche Bildung einer schwarz-blauen
Bundesregierung kam zwar - nach
den Ereignissen von Knittelfeld - für
viele (insb auch ÖVP-Wählerlnnen)
überraschend, an ihrer demokratischen
Legitimation kann aber selbstverständlich
nicht gezweifelt werden.
Hingegen hat sich ein „Bündnis für
die Zukunft Österreichs" 2002 nicht zur Wahl
gestellt.
Mandatarinnen, die den FPÖ-Klub verlassen, um sich dem BZÖ
anzuschliessen,
„verdanken" ihr Mandat dem Wahlergebnis der FPÖ vom November
2002.
Das Regierungsübereinkommen, das
Grundlage der derzeitigen Bundesregierung
ist, wurde
zwischen ÖVP und FPÖ geschlossen. Diese beiden Parteien verfügen seit
gestern über keine Mehrheit im Nationalrat. Die Antragstellerinnen fordern
daher den
Rücktritt der
derzeitigen Bundesregierung, damit nach Abhaltung von Neuwahlen
eine neue
Regierung gebildet werden kann, die auch durch die Wahlentscheidung
der
Österreicherinnen demokratisch legitimiert ist.
In formeller Hinsicht wird die
dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG
verlangt.