579/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 06.04.2005
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möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Kennzeichnungspflicht von
Lebensmitteln von Tieren, die mit
gentechnisch veränderten
Futtermitteln ernährt wurden
Seit April 2004 müssen entsprechend
der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel,
die aus
gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, auch als solche
gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus
gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht
ausgenommen
sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier
von Tieren, die mit gentechnisch
veränderten Futtermitteln gefüttert werden.
Aus neueren wissenschaftlichen Studien
(Trends in Biotechnology, Jan. 2005) geht
hervor, dass genetisches Material
von Pflanzen, mit denen Tiere gefüttert wurden, in
tierischen Lebensmitteln nachweisbar ist.
Diesem Umstand und dem Wunsch der
KonsumentInnen nach einer klaren
Kennzeichnung gentechnisch veränderter
Produkte wird in der EU-weit gültigen
Kennzeichnungsregelung derzeit nicht
Rechnung getragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
-
sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 über gentechnisch
veränderte
Lebens- und Futtermittel hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer
Lebensmittel
dahingehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie
z.B. Fleisch,
Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln
ernährt
wurden, kennzeichnungspflichtig werden
-
für Maßnahmen einzutreten, damit EU-weit ein ausreichendes Angebot von
gentechnikfreien Futtermitteln zur
Verfügung steht
-
den Aufbau einer Logistik zu fördern, die die Lagerung und Kontrolle von
Handelsströmen für GVO-freie
Futtermittel sicherstellt
-
als Kriterium für die Kennzeichnung von AMA-Produkten den Verzicht auf
gentechnisch verändertes Futter
vorzuschreiben.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.