580/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

betreffend Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln von Tieren, die mit
gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden

Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel,
die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, auch als solche
gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus
gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht
ausgenommen sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier
von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.

Aus neueren wissenschaftlichen Studien (Trends in Biotechnology, Jan. 2005) geht
hervor, dass genetisches Material von Pflanzen, mit denen Tiere gefüttert wurden, in
tierischen Lebensmitteln nachweisbar ist. Diesem Umstand und dem Wunsch der
KonsumentInnen nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter
Produkte wird in der EU-weit gültigen Kennzeichnungsregelung derzeit nicht
Rechnung getragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

-          sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 über gentechnisch
veränderte Lebens- und Futtermittel hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer
Lebensmittel dahingehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie
z.B. Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln
ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden

-          für Maßnahmen einzutreten, damit EU-weit ein ausreichendes Angebot von
gentechnikfreien Futtermitteln zur Verfügung steht

-          den Aufbau einer Logistik zu fördern, die die Lagerung und Kontrolle von
Handelsströmen für GVO-freie Futtermittel sicherstellt

-          als Kriterium für die Kennzeichnung von AMA-Produkten den Verzicht auf
gentechnisch verändertes Futter vorzuschreiben.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.