581/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.04.2005
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

betreffend Ursprungskennzeichnung von landwirtschaftlichen Produkten

Bei den KonsumentInnen ist die Ausrichtung auf den Tier - und Umweltschutz
stärker geworden. Oft ist die artgerechte Tierhaltung, der Verzicht auf Antibiotika, der
schonende Transport bzw. die schonende Schlachtung der Tiere entscheidendes
Kriterium für den Kauf. Diesem Bedürfnis ist durch eine EU-weit klare und
kontrollierbare Kennzeichnung Rechnung zu tragen über ein konsequentes
Qualitätssicherungssystem, das von der Produktion über den Transport und die
Schlachtung bis zum Handel reicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

-          sich für die Anerkennung einer Ursprungskennzeichnung landwirtschaftlicher
Produkte im Sinne der Transparenz und des Konsumentenlnnenschutzes auf
EU-Ebene einzusetzen

-          auf   EU-Ebene   für   die   Einführung   von   verpflichtenden,   transparenten
Produktkennzeichnungen für alle tierischen Produkte einzutreten, bei welchen
das Maß der Tiergerechtheit (z.B. Tierhaltung, Zucht, Fütterung, Transport
und Schlachtung) einfach erkennbar und anschaulich dargestellt wird

-          auf   internationaler   Ebene   (WTO)   dafür  einzutreten,   dass   europäische
Tierschutzstandards als non-trade concerns anerkannt werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.