581/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 06.04.2005
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Ursprungskennzeichnung von landwirtschaftlichen Produkten
Bei den KonsumentInnen ist die
Ausrichtung auf den Tier - und Umweltschutz
stärker geworden. Oft ist die
artgerechte Tierhaltung, der Verzicht auf Antibiotika, der
schonende Transport bzw. die schonende
Schlachtung der Tiere entscheidendes
Kriterium für den Kauf. Diesem
Bedürfnis ist durch eine EU-weit klare und
kontrollierbare Kennzeichnung
Rechnung zu tragen über ein konsequentes
Qualitätssicherungssystem, das von der Produktion über den Transport und die
Schlachtung bis zum Handel reicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
-
sich für die Anerkennung einer Ursprungskennzeichnung
landwirtschaftlicher
Produkte im
Sinne der Transparenz und des Konsumentenlnnenschutzes auf
EU-Ebene
einzusetzen
-
auf EU-Ebene für die
Einführung von verpflichtenden, transparenten
Produktkennzeichnungen für alle
tierischen Produkte einzutreten, bei welchen
das Maß der Tiergerechtheit (z.B.
Tierhaltung, Zucht, Fütterung, Transport
und Schlachtung) einfach erkennbar und anschaulich dargestellt wird
-
auf
internationaler
Ebene (WTO) dafür einzutreten,
dass europäische
Tierschutzstandards als non-trade
concerns anerkannt werden.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Ausschuss für Land- und
Forstwirtschaft
vorgeschlagen.