584/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 07.04.2005
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Dringlicher Antrag
Gem. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs 1
GOG-NR
der Abgeordneten Wittauer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend weitere Senkung der
Unfallzahlen und Reduzierung der Verkehrstoten durch Steigerung der
Verkehrssicherheit
Die Zahl der Verkehrsunfälle mit
Personenschäden und auch die Zahl der Todesopfer ist rückläufig. Im Vorjahr
starben um 53 Personen weniger auf Österreichs Straßen als 2003. Im heurigen
Osterverkehr kamen österreichweit 8 Personen ums Leben, im Jahr 2004 waren es
noch 17 Personen. Dies bedeutet zwar eine positive Reduzierung um mehr als die
Hälfte, dennoch ist eine Fortsetzung der Reduktion dieser tragischen Ereignisse
weiterhin notwendig.
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist
deshalb eines der zentralen Anliegen des Bundesministers für Verkehr,
Innovation und Technologie.
Am 8. Jänner 2002 wurde im
Ministerrat das „Österreichische Verkehrssicherheits-programm 2002-2010“
beschlossen. Ziel dieses ersten „Österreichischen
Verkehrs-sicherheitsprogrammes“ ist es, die Anzahl der Verkehrstoten bis zum
Jahr 2010 um die Hälfte, d.h. um rund 500 Personen, zu senken. Denn neben dem
unermesslichen menschlichen Leid sind auch die jährlichen Unfallkosten in
Österreich von 3,7 Milliarden Euro zu berücksichtigen.
Im „Österreichischen
Verkehrssicherheitsprogramm“ wurden alle wesentlichen Maß-nahmen erfaßt, in
einem internationalen Vergleich bewertet und offen mit Experten diskutiert. Aus
dem daraus resultierenden Maßnahmenkatalog wurden bereits erste Maßnahmen in
einem "Startpaket" angegangen. So ist ein wesentliches Ziel die Hebung
der Gurtenanlegequote. Besonderes Augenmerk wurde auf die Gruppe der „Raser,
Drängler und Gurtenmuffel“ geworfen. Durch klare Regelungen und
Bewußtseinsbildung sollen nicht nur Unfallzahlen gesenkt, sondern auch ein
Umdenken in der Bevölkerung erfolgen.
Seit Beschluß des
Verkehrssicherheitsprogrammes wurden u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die
einer Steigerung der Verkehrssicherheit und der Reduktion von Unfällen dienen
sollen:
·
Schaffung der
gesetzlichen Grundlage zur Anwendung von Section Control
·
Einführung von
Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die in Abhängigkeit von bestimmten Parametern
(Regen, Schneefall, Verkehrsaufkommen etc.) Verkehrsbeschränkungen selbsttätig
nach vorgegebenen Programmen schalten
·
Mehrere KFG-Novellen die u.a. die Anhebung
der Organstrafverfügung für
Telefonieren während der Fahrt, die Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes und
die Ausdehnung der Sturzhelmpflicht auf jene vierrädrigen Kfz, die die
Charakteristika eines Motorrades aufweisen, zum Inhalt hatten,
·
Verpflichtende Drogentests bei begründetem Verdacht auf
suchtgiftbeeinträchtigte Lenker
·
Umsetzung des Mehrphasenführerscheines.
In den nächsten Monaten treten zudem
Bestimmungen wie das Mitführen bzw. Tragen von reflektierender Warnkleidung im
Pannenfall auf Autobahn- und Freilandstraßen ab 1. Mai 2005 oder das
Vormerksystem für Hochrisikolenker mit 1. Juli 2005 in Kraft.
Vergangenen Dienstag wurde im Ministerrat eine
StVO-Novelle beschlossen, die u.a. die gesetzliche Möglichkeit zur Einführung
von Alkohol- und Drogenvortestgeräten im Straßenverkehr vorsieht.
Zur weiteren Hebung der Verkehrssicherheit
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG NR folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Nationalrat unterstützt sämtliche
Maßnahmen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur
Hebung der Verkehrssicherheit. Damit es in Zukunft zu einer weiteren Senkung
der Unfallzahlen sowie der Zahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr
kommt, sind sowohl gesetzesändernde als auch bewusstseinsbildende Maßnahmen
vorzusehen.
Der Bundesminister für Innovation,
Technologie und Verkehr wird ersucht, den eingeschlagenen Weg und bereits in Kraft
getretene Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit wie Section Control
und Verkehrsbeeinflussungsanlagen weiter auszubauen. Das Vormerksystem für
Hochrisikolenker soll nach angemessener Frist einer Evaluierung unterzogen
werden.
Ferner ist die Einrichtung einer intermodalen Unfalluntersuchungsstelle sowie die verstärkte Unfallursachenforschung zu betreiben. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres soll es darüber hinaus zu einer Verstärkung der Verkehrskontrollen kommen.“
In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.