584/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 07.04.2005
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Dringlicher Antrag

Gem. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs 1 GOG-NR

 

 

 

der Abgeordneten Wittauer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend weitere Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Verkehrstoten durch Steigerung der Verkehrssicherheit

 

 

 

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden und auch die Zahl der Todesopfer ist rückläufig. Im Vorjahr starben um 53 Personen weniger auf Österreichs Straßen als 2003. Im heurigen Osterverkehr kamen österreichweit 8 Personen ums Leben, im Jahr 2004 waren es noch 17 Personen. Dies bedeutet zwar eine positive Reduzierung um mehr als die Hälfte, dennoch ist eine Fortsetzung der Reduktion dieser tragischen Ereignisse weiterhin notwendig.

 

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist deshalb eines der zentralen Anliegen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Am 8. Jänner 2002 wurde im Ministerrat das „Österreichische Verkehrssicherheits-programm 2002-2010“ beschlossen. Ziel dieses ersten „Österreichischen Verkehrs-sicherheitsprogrammes“ ist es, die Anzahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 um die Hälfte, d.h. um rund 500 Personen, zu senken. Denn neben dem unermesslichen menschlichen Leid sind auch die jährlichen Unfallkosten in Österreich von 3,7 Milliarden Euro zu berücksichtigen.

 

Im „Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm“ wurden alle wesentlichen Maß-nahmen erfaßt, in einem internationalen Vergleich bewertet und offen mit Experten diskutiert. Aus dem daraus resultierenden Maßnahmenkatalog wurden bereits erste Maßnahmen in einem "Startpaket" angegangen. So ist ein wesentliches Ziel die Hebung der Gurtenanlegequote. Besonderes Augenmerk wurde auf die Gruppe der „Raser, Drängler und Gurtenmuffel“ geworfen. Durch klare Regelungen und Bewußtseinsbildung sollen nicht nur Unfallzahlen gesenkt, sondern auch ein Umdenken in der Bevölkerung erfolgen.

 

Seit Beschluß des Verkehrssicherheitsprogrammes wurden u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die einer Steigerung der Verkehrssicherheit und der Reduktion von Unfällen dienen sollen:

·        Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Anwendung von Section Control

·        Einführung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die in Abhängigkeit von bestimmten Parametern (Regen, Schneefall, Verkehrsaufkommen etc.) Verkehrsbeschränkungen selbsttätig nach vorgegebenen Programmen schalten

·        Mehrere KFG-Novellen die u.a. die Anhebung der Organstrafverfügung für Telefonieren während der Fahrt, die Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes und die Ausdehnung der Sturzhelmpflicht auf jene vierrädrigen Kfz, die die Charakteristika eines Motorrades aufweisen, zum Inhalt hatten,

·        Verpflichtende Drogentests bei begründetem Verdacht auf suchtgiftbeeinträchtigte Lenker

·        Umsetzung des Mehrphasenführerscheines.

 

In den nächsten Monaten treten zudem Bestimmungen wie das Mitführen bzw. Tragen von reflektierender Warnkleidung im Pannenfall auf Autobahn- und Freilandstraßen ab 1. Mai 2005 oder das Vormerksystem für Hochrisikolenker mit 1. Juli 2005 in Kraft.

 

Vergangenen Dienstag wurde im Ministerrat eine StVO-Novelle beschlossen, die u.a. die gesetzliche Möglichkeit zur Einführung von Alkohol- und Drogenvortestgeräten im Straßenverkehr vorsieht.

 

 

Zur weiteren Hebung der Verkehrssicherheit stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG NR folgenden

 

 

 

Dringlichen Antrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Nationalrat unterstützt sämtliche Maßnahmen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Hebung der Verkehrssicherheit. Damit es in Zukunft zu einer weiteren Senkung der Unfallzahlen sowie der Zahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr kommt, sind sowohl gesetzesändernde als auch bewusstseinsbildende Maßnahmen vorzusehen.

 

Der Bundesminister für Innovation, Technologie und Verkehr wird ersucht, den eingeschlagenen Weg und bereits in Kraft getretene Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit wie Section Control und Verkehrsbeeinflussungsanlagen weiter auszubauen. Das Vormerksystem für Hochrisikolenker soll nach angemessener Frist einer Evaluierung unterzogen werden.

 

Ferner ist die Einrichtung einer intermodalen Unfalluntersuchungsstelle sowie die verstärkte Unfallursachenforschung zu betreiben. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres soll es darüber hinaus zu einer Verstärkung der Verkehrskontrollen kommen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.