585/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Anhebung der Mindestpensionen auf die Armutsgefährdungsschwelle
Im Bericht der Bundesministerin für
Soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz über die soziale
Lage 2003-2004 (III-122 d.B.) wird auf Seite
212 die Armutsgefährdungsschwelle für das
Jahr 2003 mit einem verfügbaren
Einkommen von € 9.425,- angegeben. Dies entspricht bei 14maliger
Auszahlung ca.
einem Betrag von € 774,-. Im Verlauf des
Jahres 2005 hat sich dieser Wert
zumindest geringfügig weiter erhöht.
Dennoch beträgt der
Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinlebende
PensionsbezieherInnen nur € 622,99. Somit sind ALLE alleinlebenden
BezieherInnen einer
Ausgleichszulage gem. § 253 ASVG von Armut bedroht.
Dieser Zustand ist ehestens zu ändern.
Die Kosten für eine derartige Anhebung
wurden von der
Ministerin bei der Präsentation des Sozialberichts am 3. Februar
2005 mit etwa € 20 Mio. angegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insb. die
Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen
und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen,
werden
aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 1. Mai 2005 einen
Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit
dem die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes
gem. § 253 Abs. 1 Lit a Unterpunkt bb), Lit.
B sowie Lit. C Unterpunkt bb) auf die
Armutsgefährdungsschwelle angehoben wird.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.