585/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Anhebung der Mindestpensionen auf die Armutsgefährdungsschwelle

Im Bericht der Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz über die soziale Lage 2003-2004 (III-122 d.B.) wird auf Seite
212 die Armutsgefährdungsschwelle für das Jahr 2003 mit einem verfügbaren
Einkommen von € 9.425,- angegeben. Dies entspricht bei 14maliger Auszahlung ca.
einem Betrag von € 774,-. Im Verlauf des Jahres 2005 hat sich dieser Wert
zumindest geringfügig weiter erhöht.

Dennoch beträgt der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinlebende
PensionsbezieherInnen nur € 622,99. Somit sind ALLE alleinlebenden
BezieherInnen einer Ausgleichszulage gem. § 253 ASVG von Armut bedroht.

Dieser Zustand ist ehestens zu ändern. Die Kosten für eine derartige Anhebung
wurden von der Ministerin bei der Präsentation des Sozialberichts am 3. Februar
2005 mit etwa € 20 Mio. angegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insb. die Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen,
werden aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 1. Mai 2005 einen
Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes
gem. § 253 Abs. 1 Lit a Unterpunkt bb), Lit. B sowie Lit. C Unterpunkt bb) auf die
Armutsgefährdungsschwelle angehoben wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.