592/A XXII. GP
Eingebracht am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig
beendet wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXII.
Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss
Begründung
Am Montag, dem
4. April 2005, gab die FPÖ-Spitze ihren Austritt aus der FPÖ und die
Gründung des BZÖ bekannt. Gleichzeitig wurde angekündigt, auch mit dem BZÖ die
Regierungskoalition mit der ÖVP fortsetzen zu wollen, was von Bundeskanzler
Schüssel
bedenkenlos akzeptiert wurde. Es handelt sich dabei um Vorgänge, die einmalig
in der
Geschichte der 2. Republik und die massive
politische und rechtliche Konsequenzen haben.
Politisch befindet sich Schüssel nun in der Abhängigkeit einer
Vereinigung, die sich niemals
einer Wahl gestellt hat und deren
neuer Chef Jörg Haider den Bundeskanzler noch vor
wenigen Wochen als „falschen Kuckuck" bezeichnet hat, der nicht mehr in
seinen Porsche
einsteigen dürfe - es sei denn er baue
vorher einen Schleudersitz ein. Was Schüssel nicht
hindert, das BZÖ und Haider als
verlässliche Partner für eine konstruktive Regierungsarbeit
auszugeben.
Mittlerweile
kommen die Ereignisse nicht mehr zur Ruhe. Mit heutigem Tag ist es völlig
ungewiss, wie viele Abgeordnete im
Nationalrat dem neuen BZÖ und wie viele der alten FPÖ
angehören. Genauso ungewiss ist es, wie viele Klubs existieren und
welcher Klub bzw. die
Abgeordneten welcher Partei die Regierungsarbeit unter welchen Bedingungen
unterstützen.
Bundeskanzler
Schüssel hat zunächst eine Garantieerklärung für die Umsetzung des
Regierungsabkommens und die reibungslose
Umsetzung der EU-Präsidentschaft verlangt, die
von allen BZÖ/FPÖ-Abgeordnten und vom Klubpräsidium der ÖVP
unterschrieben hätte
werden sollen. Nicht einmal zu dieser „Garantieerklärung" ist es gekommen,
jetzt soll ein
„Handschlag" zwischen ÖVP-Klubobmann
Molterer und (FPÖ? BZÖ?) - Klubobmann
Scheibner reichen, obwohl alle
Medien mit Spekulationen voll sind, wer jetzt wen unterstützt.
Mit einer
geordneten Regierungsarbeit ist daher nicht mehr zu rechnen. Auch eine Mehrheit
der Bevölkerung verlangt bereits Neuwahlen.
Diese sind auch dringend erforderlich, um rasch
klare Verhältnisse zu schaffen und sich den großen Problem zuzuwenden, die
diese Regierung
hinterlassen hat- erinnert seien bloß an die Rekordarbeitslosigkeit, das
PISA-Debakel und die
Gesundheitsmisere.
Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag soll der Weg zu Neuwahlen frei
gemacht werden, die
noch vor dem Sommer stattfinden können.