592/A XXII. GP

Eingebracht am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer

und GenossInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates

vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig

beendet wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXII.
Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss


Begründung

Am Montag, dem 4. April 2005, gab die FPÖ-Spitze ihren Austritt aus der FPÖ und die
Gründung des BZÖ bekannt. Gleichzeitig wurde angekündigt, auch mit dem BZÖ die
Regierungskoalition mit der ÖVP fortsetzen zu wollen, was von Bundeskanzler Schüssel
bedenkenlos akzeptiert wurde. Es handelt sich dabei um Vorgänge, die einmalig in der
Geschichte der 2. Republik und die massive politische und rechtliche Konsequenzen haben.

Politisch befindet sich Schüssel nun in der Abhängigkeit einer Vereinigung, die sich niemals
einer Wahl gestellt hat und deren neuer Chef Jörg Haider den Bundeskanzler noch vor
wenigen Wochen als „falschen Kuckuck" bezeichnet hat, der nicht mehr in seinen Porsche
einsteigen dürfe - es sei denn er baue vorher einen Schleudersitz ein. Was Schüssel nicht
hindert, das BZÖ und Haider als verlässliche Partner für eine konstruktive Regierungsarbeit
auszugeben.

Mittlerweile kommen die Ereignisse nicht mehr zur Ruhe. Mit heutigem Tag ist es völlig
ungewiss, wie viele Abgeordnete im Nationalrat dem neuen BZÖ und wie viele der alten FPÖ
angehören. Genauso ungewiss ist es, wie viele Klubs existieren und welcher Klub bzw. die
Abgeordneten welcher Partei die Regierungsarbeit unter welchen Bedingungen unterstützen.

Bundeskanzler Schüssel hat zunächst eine Garantieerklärung für die Umsetzung des
Regierungsabkommens und die reibungslose Umsetzung der EU-Präsidentschaft verlangt, die
von allen BZÖ/FPÖ-Abgeordnten und vom Klubpräsidium der ÖVP unterschrieben hätte
werden sollen. Nicht einmal zu dieser „Garantieerklärung" ist es gekommen, jetzt soll ein
„Handschlag" zwischen ÖVP-Klubobmann Molterer und (FPÖ? BZÖ?) - Klubobmann
Scheibner reichen, obwohl alle Medien mit Spekulationen voll sind, wer jetzt wen unterstützt.

Mit einer geordneten Regierungsarbeit ist daher nicht mehr zu rechnen. Auch eine Mehrheit
der Bevölkerung verlangt bereits Neuwahlen. Diese sind auch dringend erforderlich, um rasch
klare Verhältnisse zu schaffen und sich den großen Problem zuzuwenden, die diese Regierung
hinterlassen hat- erinnert seien bloß an die Rekordarbeitslosigkeit, das PISA-Debakel und die
Gesundheitsmisere.

Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag soll der Weg zu Neuwahlen frei gemacht werden, die
noch vor dem Sommer stattfinden können.