593/A XXII. GP
Eingebracht am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und
GenossInnen
betreffend eine Bundesgesetz, mit dem das IAF-Service-GmbH-Gesetz (IAFG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das IAF-Service-GmbH-Gesetz (IAFG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das IAF-Service-GmbH-Gesetz, BGBl. I
Nr. 88/2001, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz
BGBl. I Nr....................... ,
wird wie folgt geändert:
1. Nach § 24 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die
Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Gesellschaft
können in einem Kollektivvertrag im Sinne
des ArbVG geregelt werden. Der Kollektivvertrag
hat die wesentlichen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen wie
Entlohnung, Arbeitszeit, Regelung bei Dienstverhinderung und
Beendigungsbestimmungen
zu enthalten."
2. Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt:
„§ 27 a. § 24 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL. I Nr...................... tritt mit 1. Juli 2005
in Kraft."
Gemäß § 69 Abs. 4 GOG wird verlangt, über diesen Antrag eine Erste
Lesung innerhalb von
drei Monaten anzuberaumen.
Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss
Begründung:
Mit 1. August 2001 erfolgte die Ausgliederung der
Insolvenz-Entgeltsicherung aus der
Bundesverwaltung in die neu
gegründete IAF-Service GmbH.
Gegen diese Ausgliederung hat sich die sozialdemokratische Partei immer strikt
ausgesprochen, möchte aber mit dem gegenständlichen Antrag die Situation der
ArbeitnehmerInnen der IAF-Service-GmbH verbessern.
Im Entwurf des
IAFG war in § 24 Abs. 4 leg.cit. noch vorgesehen, dass die ausgegliederte
Gesellschaft, die IAF-Service GmbH, kollektivvertragsfähig ist. Diese
Bestimmung wurde
jedoch in die Regierungsvorlage und
schließlich in den Gesetzesbeschluss nicht übernommen,
sodass sich die heutige Problemlage ergibt, dass für die Bediensteten der
IAF-Service-GmbH
kein Kollektivvertrag abgeschlossen werden kann.
Mit dem
gegenständlichen Antrag soll diese unbefriedigende Situation für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der IAF-Service-GmbH beseitigt und die
ursprünglich vorgesehene Formulierung aus
dem Ministerialentwurf wieder übernommen
werden.