593/A XXII. GP

Eingebracht am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen

betreffend eine Bundesgesetz, mit dem das IAF-Service-GmbH-Gesetz (IAFG) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das IAF-Service-GmbH-Gesetz (IAFG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das IAF-Service-GmbH-Gesetz, BGBl. I Nr. 88/2001, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr....................... , wird wie folgt geändert:

1.  Nach § 24 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Gesellschaft
können in einem Kollektivvertrag im Sinne des ArbVG geregelt werden. Der Kollektivvertrag
hat die wesentlichen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wie
Entlohnung, Arbeitszeit, Regelung bei Dienstverhinderung und Beendigungsbestimmungen
zu enthalten."

2. Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt:

„§ 27 a. § 24 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL. I Nr...................... tritt mit 1. Juli 2005

in Kraft."

Gemäß § 69 Abs. 4 GOG wird verlangt, über diesen Antrag eine Erste Lesung innerhalb von
drei Monaten anzuberaumen.

Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss


Begründung:

Mit 1. August 2001 erfolgte die Ausgliederung der Insolvenz-Entgeltsicherung aus der
Bundesverwaltung in die neu gegründete IAF-Service GmbH.
Gegen diese Ausgliederung hat sich die sozialdemokratische Partei immer strikt
ausgesprochen, möchte aber mit dem gegenständlichen Antrag die Situation der
ArbeitnehmerInnen der IAF-Service-GmbH verbessern.

Im Entwurf des IAFG war in § 24 Abs. 4 leg.cit. noch vorgesehen, dass die ausgegliederte
Gesellschaft, die IAF-Service GmbH, kollektivvertragsfähig ist. Diese Bestimmung wurde
jedoch in die Regierungsvorlage und schließlich in den Gesetzesbeschluss nicht übernommen,
sodass sich die heutige Problemlage ergibt, dass für die Bediensteten der IAF-Service-GmbH
kein Kollektivvertrag abgeschlossen werden kann.

Mit dem gegenständlichen Antrag soll diese unbefriedigende Situation für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der IAF-Service-GmbH beseitigt und die
ursprünglich vorgesehene Formulierung aus dem Ministerialentwurf wieder übernommen
werden.