594/A XXII. GP

Eingebracht am 27.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

Verlangen

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Dr. Kräuter

und GenossInnen

auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gem. § 99 Abs. 2 GOG

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG, dass
der Rechnungshof die Gebarung des Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit sowie aller anderer damit befassten Ressorts und Dienststellen
hinsichtlich des Vorganges Bewertung und Dokumentation der vertraglich
vereinbarten Gegengeschäfte im Zuge des Ankaufs von Abfangjägern nach
den Kriterien der Gegenseitigkeit, Ursächlichkeit, Zeitlichkeit und
Zusätzlichkeit sowie hinsichtlich einer objektiven und nachvollziehbaren
Bewertung jedes einzelnen Gegengeschäftes gemäß dem abgeschlossenen
Gegengeschäftsvertrag seit 2. Juli 2003
überprüfe, dies unter dem
Gesichtspunkt, dass eine bestimmte Abschlusshöhe an Kompensationen
Abschlussvoraussetzung für den Eurofighter-Kaufvertrag war.

Begründung

Der Rechnungshofbericht (III-143 d.B.) hinsichtlich des Gegengeschäfts-
vertrages behandelte lediglich den Zeitraum zwischen Typenentscheidung
und Unterzeichnung des Kaufvertrages am 1. Juli 2003. Da die
abgeschlossenen und erfüllten Gegengeschäfte bis Ende Mai 2004 dem
BMWA unter Anschluss der von den österreichischen Partner ausgestellten
Bestätigungen über den Abschluss vorzulegen waren, wurden sie von den
bisherigen Prüfaufträgen an den Rechnungshof nicht umfasst.
Der Rechnungshof kritisierte aber, dass das BMWA während des gesamten
Bewertungsverfahrens nie hinterfragt hatte, ob das bereits in der ersten
Sitzung der Bewertungsplattform im Jänner 2002 beschlossene
Bewertungsschema jemals angewendet wurde und ob dieses auch tauglich
war. Diesbezüglich empfahl der Rechnungshof der geprüften Stelle die
Bewertungsvorgänge umfassend zu dokumentieren und sie objektiv und
transparent zu gestalten. Bei der Verwendung mathematischer
Bewertungsmodelle sollten deren Plausibilität und Nachvollziehbarkeit
hinterfragt sowie deren Umsetzung entsprechend evaluiert werden.

Eine ähnliche Problemstellung ergibt sich aus der laufenden Bewertung von
anzurechnenden Gegengeschäften: die genannten Summen waren bisher
nicht nachvollziehbar, die Kausalität der Geschäfte mit dem Ankauf von


Kampfflugzeugen unklar. Gerade im Bereich des Wissenstransfers, welcher
auch als Gegengeschäft angerechnet wurde (Beispiel: Joanneum), erscheinen
die Bewertungen des BMWA extrem überhöht und vollkommen
intransparent.

Entgegen den Regierungsankündigungen betreffend die „absolute
Transparenz" aller Gegengeschäftsvorgänge, wurde nun deutlich, dass sogar
die ohnehin nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten einer „Plattform" zur
Kontrolle der Gegengeschäfte vollkommen beseitigt wurden. Laut aktuellem
Rechnungshofbericht (III-143 d.B.) behielt sich die Anerkennung und
Abrechnung der Gegengeschäfte das BMWA selbst (!) vor.

Eine entsprechende Rechnungshofprüfung dieses Vorganges ist daher
unumgänglich.