594/A XXII. GP
Eingebracht am 27.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag und Verlangen
Verlangen
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Dr. Kräuter
und GenossInnen
auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gem. § 99 Abs. 2 GOG
Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 99
Abs. 2 GOG, dass
der
Rechnungshof die Gebarung des Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit sowie aller anderer damit befassten Ressorts und Dienststellen
hinsichtlich
des Vorganges Bewertung und Dokumentation der vertraglich
vereinbarten Gegengeschäfte im Zuge des Ankaufs von Abfangjägern nach
den Kriterien der Gegenseitigkeit, Ursächlichkeit, Zeitlichkeit und
Zusätzlichkeit sowie hinsichtlich einer objektiven und nachvollziehbaren
Bewertung jedes einzelnen Gegengeschäftes gemäß dem abgeschlossenen
Gegengeschäftsvertrag seit 2. Juli 2003 überprüfe, dies unter
dem
Gesichtspunkt,
dass eine bestimmte Abschlusshöhe an Kompensationen
Abschlussvoraussetzung
für den Eurofighter-Kaufvertrag war.
Begründung
Der Rechnungshofbericht (III-143 d.B.)
hinsichtlich des Gegengeschäfts-
vertrages
behandelte lediglich den Zeitraum zwischen Typenentscheidung
und
Unterzeichnung des Kaufvertrages am 1. Juli 2003. Da die
abgeschlossenen
und erfüllten Gegengeschäfte bis Ende Mai 2004 dem
BMWA
unter Anschluss der von den österreichischen Partner ausgestellten
Bestätigungen
über den Abschluss vorzulegen waren, wurden sie von den
bisherigen
Prüfaufträgen an den Rechnungshof nicht umfasst.
Der
Rechnungshof kritisierte aber, dass das BMWA während des gesamten
Bewertungsverfahrens
nie hinterfragt hatte, ob das bereits in der ersten
Sitzung der Bewertungsplattform im Jänner 2002 beschlossene
Bewertungsschema
jemals angewendet wurde und ob dieses auch tauglich
war.
Diesbezüglich empfahl der Rechnungshof der geprüften Stelle die
Bewertungsvorgänge
umfassend zu dokumentieren und sie objektiv und
transparent
zu gestalten. Bei der Verwendung mathematischer
Bewertungsmodelle
sollten deren Plausibilität und Nachvollziehbarkeit
hinterfragt
sowie deren Umsetzung entsprechend evaluiert werden.
Eine ähnliche Problemstellung ergibt sich aus der
laufenden Bewertung von
anzurechnenden
Gegengeschäften: die genannten Summen waren bisher
nicht
nachvollziehbar, die Kausalität der Geschäfte mit dem Ankauf von
Kampfflugzeugen unklar. Gerade im Bereich des Wissenstransfers, welcher
auch als Gegengeschäft angerechnet wurde (Beispiel: Joanneum), erscheinen
die
Bewertungen des BMWA extrem überhöht und vollkommen
intransparent.
Entgegen den Regierungsankündigungen betreffend die
„absolute
Transparenz"
aller Gegengeschäftsvorgänge, wurde nun deutlich, dass sogar
die ohnehin nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten einer „Plattform" zur
Kontrolle
der Gegengeschäfte vollkommen beseitigt wurden. Laut aktuellem
Rechnungshofbericht
(III-143 d.B.) behielt sich die Anerkennung und
Abrechnung
der Gegengeschäfte das BMWA selbst (!) vor.
Eine entsprechende Rechnungshofprüfung dieses Vorganges
ist daher
unumgänglich.