Zu 594/A XXII. GP
Eingebracht am 27.04.2005
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möglich.
Zu 594/A-XXII. GP-NR
Da der gegenständliche
Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch
mindestens 20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung
durch
den Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates
durchzuführen.
Das Verlangen wird daher gemäß § 99 Abs. 5 GOG dem
Präsidenten des
Rechnungshofes mitgeteilt werden.