596/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 27.04.2005
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Umbenennung des Pflichtgegenstandes "Leibesübungen" in "Bewegung und Sport"

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Umbenennung des Pflichtgegenstandes "Leibesübungen" in "Bewegung und Sport"

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

In allen Bundesgesetzen werden die Unterrichtsgegenstandsbezeichnungen „Leibesübungen“ und „Leibeserziehung“ in allen ihren grammatikalischen Formen durch die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung „Bewegung und Sport“ in der jeweils entsprechenden grammatikalischen Form ersetzt.

 

 

Begründung:

 

Mit der Bestimmung sollen in allen Bundesgesetzen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnungen „Leibesübungen“ und „Leibeserziehung“ in allen ihren grammatikalischen Formen durch die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung „Bewegung und Sport“ in der jeweils entsprechenden grammatikalischen Form ersetzt werden.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass diese Umbenennungen im Bereich der Lehrpläne im Rahmen einer generellen Lehrplanverordnung vorgenommen werden. Im Bereich des Landesrechts ist die erforderliche Umbenennung durch entsprechende landesgesetzliche Regelungen durchzuführen.

Der Grund für diese Umbenennung liegt zunächst darin, dass der Begriff „Leibesübungen“ als Ausfluss der Übersetzung des Lateinischen „exercitia corporis“ als Sammelbegriff für die Gebiete des Turnens, des Sports, des Spiels und der Gymnastik heute durch den Begriff „Sport“ abgelöst worden ist und somit die derzeitige Benennung des Faches einen veralteten Begriff aufweist.

Darüber hinaus soll mit der neuen Gegenstandsbezeichnung ein Zeichen der Wirkung des Gegenstandes auch über die Schule und die Schulzeit hinaus gesetzt werden.

Der Begriff „Sport“ soll deshalb in der Bezeichnung des Unterrichtsgegenstandes vorkommen, da der Sport ein wesentlicher Bestandteil unserer Kultur ist und daher eine praktische und theoretische Auseinandersetzung im schulischen Bildungsprozess wichtig erscheint.

Der Begriff „Sport“ ist jedoch zu eng, um alle modernen Entwicklungen im Rahmen der Bewegungskultur zu umfassen. Da die Bewegung im Alltag und der Sport in der Schule und Freizeit wesentliche Elemente des Miteinander in der Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen darstellen und eine zu enge Auslegung des Begriffes Sport im Sinne von Leistungs- und Wettkampfsport hintangehalten werden soll, erscheint die Bezeichnung „Bewegung und Sport“ als eine alle Formen der Bewegungskultur (z.B. Bewegungsgestaltung, Haltungsgymnastik, Körpererfahrung, …) umfassender Begriff zweckmäßig.

Mit der Änderung der Gegenstandsbezeichnungen ist keine Änderung der Aufgaben der Lehrer verbunden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.