598/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 27.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni
und GenossInnen
betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen
Der Rat der
Europäischen Union hat im Dezember 2004 die umstrittene Verordnung zur
Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen
verabschiedet. Demnach müssen die EU-
Mitgliedsstaaten wie Österreich maschinenlesbare Gesichtsbilder
innerhalb 18 Monaten, in
die Ausweisdokumente aufnehmen. Für die
Fingerabdrücke ist eine Übergangfrist bis Anfang
2008 vorgesehen (36 Monate).
Die
Österreichische Bundesregierung plant bereits im Herbst 2005 diese sogenannten
Hochsicherheitspässe einzuführen. Die Österreichische Staatsdruckerei GmbH hat
Zeitungsberichten zufolge bereits den
Zuschlag für die Produktion der neuen österreichischen
Reisepässe, bekommen. Die Dokumente sollen mit biometrischen
Identifikatoren - etwa
digitalisierten Passfotos und Fingerabdrücken - versehen sein und ab Oktober
2005
ausgegeben werden.
Die beiden biometrischen Merkmale sollen gemäß der Vorgaben der Internationalen
Zivilen
Luftfahrtorganisation ICAO auf
einem Funkchip gespeichert werden. Die genauen
Fassungsvermögen der Speichereinheiten legt
die Verordnung nicht fest. Der Chip soll allein
fähig sein, die "Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der
Daten" zu garantieren.
Genau dies wird
von internationalen Datenschutzexperten kritisiert und bezweifelt: Die
Biometrie hält häufig nicht, was man sich von ihr verspricht. Wissenschaftliche
Untersuchungen und Anwendungstests zeigen,
dass sie nicht so zuverlässig funktioniert, wie
es für ihren flächendeckenden Einsatz erforderlich wäre. Die Erhöhung
der Anzahl von
biometrischen Merkmalen zur
Sicherheitsüberprüfung machen darüber hinaus die Verfahren
nicht zuverlässiger, sondern multiplizieren die Fehlerrate. Die Technik
ist nach wie vor
unausgereift.
Auch kann zur
Zeit niemand ernsthaft ausschließen, dass die Daten unbemerkt gelesen,
kopiert oder verändert werden. Der
behauptete Sicherheitsgewinn durch Biometrie-Pässe ist
nicht nur damit mehr als fraglich: Digitale Fingerabdrücke im Pass verraten
noch gar nichts
über die Absichten des Passinhabers.
Völlig offen ist, wie und ob die biometrischen Merkmale der
Österreicherinnen ab Herbst
2005 in einer
zentralen Datenbank gespeichert werden und vor allem wer darauf Zugriff hat.
Dem gegenüber
stehen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger die enorm
sind: Biometrische Merkmale treiben die Passpreise in die Höhe. Ein Reisepass
mit einer
Laufzeit von fünf Jahren wird jedem
österreichischen Staatsbürger, egal welches Alter er hat,
voraussichtlich über 90 Euro kosten. Kinder benötigen nunmehr einen eigenen
Reisepass. Eine
schnelle und unbürokratische Ausstellung des Dokuments ist nicht mehr möglich,
es wird von
einer Wartezeit von ca. 1 Woche gesprochen.
Aufgrund dieser Umstände ist eine offene und breit geführte Diskussion
in Österreich über
Nutzen und Sinnhaftigkeit
biometrischer Verfahren unverzichtbar.
Dies bevor es zu
einer vorschnelle Einführung einer noch unausgereiften Technik im Schnell-
Verfahren kommt, die massive Auswirkung auf das Leben der ÖstereicherInnen hat,
ohne
dass die technischen und datenschutzrechtlichen sowie finanziellen Probleme
gelöst sind.
Da darüber
hinaus die EU-Verordnung die Einführung biometrischer Merkmale in
Reisepässen erst mit Mitte 2006 vorsieht
und eine Einführung mit Herbst 2005 nicht
notwendig ist, ist ein Moratorium absolut sinnvoll.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert,
1. die
Einführung von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen zumindest auf das Jahr
2006 zu verschieben (Moratorium),
damit in dieser Zeit auf europäischer Ebene die
Sicherheitsstandards verbessert und die datenschutzrechtlichen Probleme
geklärt
werden können;
2. eine
Studie im Auftrag zu geben, in der Nutzen und Sinnhaftigkeit biometrischer
Merkmale in Reisepässen gegenüber den
voraussichtlichen Kosten und allfälligen
Risiken beurteilt wird.“