598/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 27.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Parnigoni

und GenossInnen

betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen

Der Rat der Europäischen Union hat im Dezember 2004 die umstrittene Verordnung zur
Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen verabschiedet. Demnach müssen die EU-
Mitgliedsstaaten wie Österreich maschinenlesbare Gesichtsbilder innerhalb 18 Monaten, in
die Ausweisdokumente aufnehmen. Für die Fingerabdrücke ist eine Übergangfrist bis Anfang
2008 vorgesehen (36 Monate).

Die Österreichische Bundesregierung plant bereits im Herbst 2005 diese sogenannten
Hochsicherheitspässe einzuführen. Die Österreichische Staatsdruckerei GmbH hat
Zeitungsberichten zufolge bereits den Zuschlag für die Produktion der neuen österreichischen
Reisepässe, bekommen. Die Dokumente sollen mit biometrischen Identifikatoren - etwa
digitalisierten Passfotos und Fingerabdrücken - versehen sein und ab Oktober 2005
ausgegeben werden.

Die beiden biometrischen Merkmale sollen gemäß der Vorgaben der Internationalen Zivilen
Luftfahrtorganisation ICAO auf einem Funkchip gespeichert werden. Die genauen
Fassungsvermögen der Speichereinheiten legt die Verordnung nicht fest. Der Chip soll allein
fähig sein, die "Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten" zu garantieren.

Genau dies wird von internationalen Datenschutzexperten kritisiert und bezweifelt: Die
Biometrie hält häufig nicht, was man sich von ihr verspricht. Wissenschaftliche
Untersuchungen und Anwendungstests zeigen, dass sie nicht so zuverlässig funktioniert, wie
es für ihren flächendeckenden Einsatz erforderlich wäre. Die Erhöhung der Anzahl von
biometrischen Merkmalen zur Sicherheitsüberprüfung machen darüber hinaus die Verfahren
nicht zuverlässiger, sondern multiplizieren die Fehlerrate. Die Technik ist nach wie vor
unausgereift.


Auch kann zur Zeit niemand ernsthaft ausschließen, dass die Daten unbemerkt gelesen,
kopiert oder verändert werden. Der behauptete Sicherheitsgewinn durch Biometrie-Pässe ist
nicht nur damit mehr als fraglich: Digitale Fingerabdrücke im Pass verraten noch gar nichts
über die Absichten des Passinhabers.

Völlig offen ist, wie und ob die biometrischen Merkmale der Österreicherinnen ab Herbst
2005 in einer zentralen Datenbank gespeichert werden und vor allem wer darauf Zugriff hat.

Dem gegenüber stehen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger die enorm
sind: Biometrische Merkmale treiben die Passpreise in die Höhe. Ein Reisepass mit einer
Laufzeit von fünf Jahren wird jedem österreichischen Staatsbürger, egal welches Alter er hat,
voraussichtlich über 90 Euro kosten. Kinder benötigen nunmehr einen eigenen Reisepass. Eine
schnelle und unbürokratische Ausstellung des Dokuments ist nicht mehr möglich, es wird von
einer Wartezeit von ca. 1 Woche gesprochen.

Aufgrund dieser Umstände ist eine offene und breit geführte Diskussion in Österreich über
Nutzen und Sinnhaftigkeit biometrischer Verfahren unverzichtbar.

Dies bevor es zu einer vorschnelle Einführung einer noch unausgereiften Technik im Schnell-
Verfahren kommt, die massive Auswirkung auf das Leben der ÖstereicherInnen hat, ohne
dass die technischen und datenschutzrechtlichen sowie finanziellen Probleme gelöst sind.

Da darüber hinaus die EU-Verordnung die Einführung biometrischer Merkmale in
Reisepässen erst mit Mitte 2006 vorsieht und eine Einführung mit Herbst 2005 nicht
notwendig ist, ist ein Moratorium absolut sinnvoll.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert,

1.      die Einführung von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen zumindest auf das Jahr
2006 zu verschieben (Moratorium), damit in dieser Zeit auf europäischer Ebene die


Sicherheitsstandards verbessert und die datenschutzrechtlichen Probleme geklärt
werden können;

2.       eine Studie im Auftrag zu geben, in der Nutzen und Sinnhaftigkeit biometrischer
Merkmale in Reisepässen gegenüber den voraussichtlichen Kosten und allfälligen
Risiken beurteilt wird.“