601/A XXII. GP
Eingebracht am 11.05.2005
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Antrag
der Abgeordneten Dr. Böhmdorfer, Dr. Fekter
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz,
mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen
werden, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende
Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, BGBl. I Nr. 71/2003,
wird wie folgt geändert:
In § 2 wird das Datum „30. Juni 2005“ durch das Datum „30. Juni 2007“ ersetzt.
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss