606/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 11.05.2005
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Tancsits
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Vorlage des ersten österreichischen Männerberichts, im Sinne des Gender Mainstreamings, an den Nationalrat
Österreich hat sich auf europäischer Ebene politisch und rechtlich zum Gender Mainstreaming, das heißt der Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Interessen und Problemlagen von Frauen und Männern in allen Politikbereichen verpflichtet. Zu den politischen Initiativen der österreichischen Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gehört unter anderem die verstärkte Einbeziehung von Männern bzw. Vätern in die Familien- und Geschlechterpolitik. Die Förderung des besseren gegenseitigen Verständnisses von Frauen und Männern für ihre jeweiligen geschlechtsspezifischen Bedürfnisse ist ein Gebot der Stunde. Letztlich erweitert das verstärkte Engagement von Männern bei der Familienarbeit und Kindererziehung auch die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen.
Die
Auseinandersetzung mit buben- und burschenspezifischen Bedürfnissen verhilft zu
einer partnerschaftlichen Zukunft und Familienfähigkeit von Jungen. In diesem
Sinn muss es Aufgabe sein, diese Thematik verstärkt in die politische Arbeit
einfließen zu lassen. Daher sollen die Schwerpunkte eines österreichischen
Männerberichts auf die Situation der Buben und Männer sowie der Väter in
Österreich gelegt werden. die Ergebnisse, der bereits von der
Männerabteilung herausgegebenen Studien unter besonderer Berücksichtigung der
Väterthematik, eingearbeitet werden:
-Männerarbeit
in Österreich (Beratung, Bildung und Begegnung)
-1.
Österreichischer Männergesundheitsbericht
-Suizide
von Männern in Österreich
-Vaterentbehrung
-Jugendliche
Familienfähigkeit
-
Buben/Burschen Gewaltprävention
Die Umsetzung von Gender Mainstreaming ist ein langfristiger Prozess, um eine moderne ganzheitliche Geschlechterpolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen dauerhaft zu verankern. Es gilt, die Unterschiede bzw. die unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter als Bereicherung und Aufgabe der Geschlechterpolitik mit dem Ziel eines besseren gegenseitigen Verständnisses füreinander zu sehen.
Im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wurde im März 2001 die männerpolitische Grundsatzabteilung gegründet, die durch die Beauftragung und Veröffentlichung mehrerer männerspezifischer Studien sowie durch die Veranstaltung der 1. Europäischen Väterkonferenz im Herbst 2004 hervorgetreten ist. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird ersucht, entsprechend der Verpflichtung zur Einhaltung des Gender Mainstreaming-Prinzips analog zum Familien-, Jugend- und Seniorenbericht dem Nationalrat alle fünf Jahre einen Männerbericht vorzulegen.
Grundlage für diesen Bericht sollen die Darstellung positiver Kriterien für die Heranbildung männlicher Identität im partnerschaftlichen Kontext sowie positiver Kriterien für das Gelingen von Vater-Kindbeziehungen sein.
In den im Herbst 2005 vorzulegenden ersten Bericht sollen folgende (von der Männerpolitischen Grundsatzabteilung) herausgegebenen bzw. fertiggestellten Studien eingearbeitet werden:
Der Schwerpunkt des Berichts soll auf den folgenden bereits angekündigten und in Fertigstellung begriffenen Studien der Männerpolitischen Grundsatzabteilung liegen:
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.