618/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Pilz Freundinnen und Freunde
betreffend Änderungsbedarf des Kriegsmaterialgesetzes

Mit Beschlussfassung der Regierungsvorlage 798 dB/XXII.GP, mit dem das
Außenhandelsgesetz 2005 - AußHG novelliert wird, entsteht für das
Kriegsmaterialgesetz erheblicher Änderungsbedarf, da sonst Kriegswaffen einem
weniger tauglichen Kontrollregime unterworfen werden als Sport- und Jagdwaffen,
Güter mit doppeltem Verwendungszweck u.Ä.

Das Außenhandelsgesetz 2005 bedeutet eine grundlegende Verbesserung
gegenüber der Situation davor. Gleichzeitig führt dies zum absurden Resultat, dass
für verhältnismäßig leichtere Waffen, die unter das Außenhandelsgesetz 2005 fallen
genauere und strengere rechtliche Bestimmungen gelten wie für die „schweren“
Waffen des Kriegsmaterialgesetzes.

Niedrigere Standards sind im KMG in der derzeitigen Fassung insbesondere
hinsichtlich der Spezifizierung der Bewilligungskriterien hervorzuheben und als
problematisch einzustufen. Darüber hinaus sind die Strafbestimmungen nach einer
Novelle gemäß Regierungsvorlage völlig unproportional.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert das Kriegsmaterialgesetz entsprechend der
Neufassung des Außenhandelsgesetzes zu ändern. Dieser Änderungsbedarf im
Kriegsmaterialgesetz entsteht sowohl hinsichtlich der Begriffsbestimmungen, der
Güter, der Akteure und der Vorgänge, die sich am Weltwaffenmarkt in den
vergangenen 30 Jahren eklatant verändert haben, als auch dadurch, dass die
Novellen zum Kriegsmaterialgesetz seither diese Entwicklungen nicht hinreichend
einbezogen haben.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.