619/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kritik der Zukunftskommission an der Umsetzung der Bildungsstandards

 

 

 

Die Zukunftskommission übt in ihrem Abschlussbericht scharfe Kritik an der Umsetzung der Bildungsstandards durch das BMBWK. Wesentlichen Vorschlägen, die im Standard-Konzept der Zukunftskommission 2004 enthalten waren, wurde – so die Zukunftskommission – in der Praxis der Standardentwicklung nicht gefolgt.

 

Das betrifft insbesondere:

 

Ø      der Elaborierung der Kompetenzmodelle

Ø      der Harmonisierung der Entwicklungslogiken zwischen den einzelnen Fachstandards

Ø      der Entwicklung von Aufgabenpools

Ø      der Testentwicklung und –durchführung

Ø      der Erarbeitung entwicklungsfördernder Rückmeldeformen an die Schulen

Ø      der Qualifizierung der Einrichtungen der LehrerInnenfortbildung im Sinne eines gemeinsamen Verständnisses über Ziele, Begriffe und Funktionen im Zusammenhang mit der Standard-basierten Reform

Ø      der Evaluation des Implementationsprozesses zur Generierung von verbessertem Steuerungswissen

 

 

Der Implementationsprozess ist aufgrund dieser Defizite  - so die Zukunftskommission - in hohem Maß störanfällig.

 

Die Zukunftskommission macht zudem darauf aufmerksam, dass Schulen und Lehrkräfte bei der Verwendung von Bildungsstandrads für die Unterrichtsplanung unbedingt  unterstützt werden müssen.

 

„Um Bildungsstandards für eine zielgerichtete Unterrichtsplanung adäquat nutzen zu können, benötigen Schulen und LehrerInnen ein erhebliches Maß an zusätzlicher Information, Fortbildung und Unterstützung, das gegenwärtig noch nicht im nötigen Ausmaß zur Verfügung steht.“ (43)

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Bildungsstandards die Kritik der Zukunftskommission zu berücksichtigen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.