622/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend autonome Aufteilung der Unterrichtszeit

 

 

Eine autonome Aufteilung der Unterrichtszeit und die jahresbezogene Berechnung ist für die Zukunftskommission eine der wesentlichen Maßnahmen zur Optimierung der innerschulischen Organisation. Der Umfang der in einem Fach anzubietenden Unterrichtszeit soll demnach künftig in „normalen“ Stunden (60 Minuten) angegeben werden. Als Normaleinheit solle gelten, dass eine bisherige Jahreswochenstunde 36 Einheiten á 50 Minuten Unterrichtszeit entspricht (30 Stunden). Die Ziele am Jahresende müssen erreicht werden – über die Verteilung dieser Unterrichtszeit über Wochen und Monate soll die Schule nach den Empfehlungen der Zukunftskommission frei entscheiden können. Auch die Länge einer Unterrichtseinheit (z.B. zwischen 45 und 60 min) und die Zusammenlegung zu Unterrichtsblöcken sollen von der Schule bestimmt werden können.

 

Schulen sollten damit – so empfiehlt die Zukunftskommission – vom starren 50-min-Schema der zerstückelten Unterrichtsabläufe abgehen und „ (...) längere, zusammenhängende inhaltliche Phasen im Schulalltag schaffen, die auf fachliche Anforderungen, lernpsychologische Prinzipien und physiologisch bedingte Rhythmen stärker Rücksicht nehmen können.“ (55)

 

Die Schule bzw. die LehrerInnen sollen also frei darüber entscheiden können, wie sie die für ein Schuljahr vorgesehenen Schulstunden in Doppeleinheiten, Blöcken, Epochen oder Projekten anordnen und durchführen wollen. Unterschiedliche wöchentliche Stundenzahlen, fächerübergreifende Projekte und vorhersehbare Supplierung seien so wesentlich einfacher realisierbar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen um - entsprechend den Forderungen der Zukunftskommission - eine autonome Aufteilung der Unterrichtszeit zu gewährleisten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.