623/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Unterrichtsgarantie der Schulen

 

 

Als wesentliche Maßnahme zur Optimierung der innerschulischen Organisation mit dem Ziel der Verbesserung des Unterrichts empfiehlt die Zukunftskommission in ihrem Abschlussbericht eine Unterrichtsgarantie der Schulen: „Schulbehörden und Schulen sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, die vom Lehrplan vorgeschriebene bzw. im standortbezogenen Schulprogramm genauer definierte Anzahl von Jahresstunden in den einzelnen Fächern auch möglichst vollständig  fachbezogen abzuhalten.“ (55) Nach den Empfehlungen der Zukunftskommission sollte ein Stundenausfall im maximalen Ausmaß von 5% pro Fach und insgesamt 5% pro Klasse bei entsprechender Begründung toleriert werden. Jährliche Abweichungen von der Unterrichtsgarantie über die 5%-Grenze hinaus sind verpflichtend mit den SchulpartnerInnen und mit den zuständigen Behörden zu besprechen, worauf Maßnahmen folgen müssen, die einen derartigen Stundenausfall im folgenden Schuljahr möglichst verhindern.

Eine Übersicht über den tatsächlich stattgefundenen Unterricht in allen Fächern und Klassen ist in der jeweiligen Schulbilanz zu geben.

 

Zur Unterrichtsgarantie gehört für die Zukunftskommission auch der rechtzeitige Beginn der Unterrichtsstunden. Es sei Aufgabe desR SchulleiterIn, die Abfolge von Unterricht und Pause so zu planen, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.

 

Um diese Unterrichtsgarantie einhalten zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen, auf die die Zukunftskommission aufmerksam macht. Dazu gehören flexible Maßnahmen in der Personalzuteilung und –verwaltung und regionale Unterstützung für Supplierungen. Qualifizierte Supplierungen habe das regionale Bildungsmanagement durch die Bereitstellung ausreichender Personalreserven zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen um die von der Zukunftskommission geforderte Unterrichtsgarantie der Schulen mit einem maximalen Stundenausfall von 5% pro Fach und insgesamt 5% pro Klasse zu gewährleisten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.