626/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Stärkung der Schulpartnerschaft

 

 

Die ExpertInnen der Zukunftskommission verweisen in ihrem Abschlussbericht auf die zentrale gesellschaftliche Bedeutung der gelebten Demokratie an den Schulen.

„Sich für etwas zu engagieren, einen Standpunkt vertreten, Vereinbarungen treffen, Verantwortung tragen und Rechenschaft ablegen können sind grundlegende soziale Kompetenzen , deren Erwerb ähnlich wichtig ist wie Lesen, Schreiben und Rechnen – damit kann auch in der Schule nicht früh genug begonnen werden.“ (65)

Eine funktionierende Demokratie – so die Zukunftskommission – benötigt engagierte, politisch denkende BürgerInnen, die mitbestimmen und die Gesellschaft mitgestalten wollen.

 

Die Schule sei für Kinder und Jugendliche – nach der Familie – nun der wichtigste Ort, wo erste, eigene, oft prägende „demokratische“ Erfahrungen gemacht werden. Deshalb sei es auch so wichtig, dass demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten schon mit den 10- bis 14-Jähtigen beginnen sollte, Schulpartnerschaft muss also nicht nur insgesamt gestärkt, sondern insbesondere auch auf die Unterstufe ausgeweitet werden.

 

Die Zukunftskommission empfiehlt eine Schulpartnerschaft mit LehrerInnen und Eltern, in der SchülerInnen mitreden, Vorschläge machen und in ihren Anliegen ernst genommen werden. Sie sollen weiteres die Gelegenheit erhalten, selbstständig das Schulleben mitzugestalten, Kompromisse zu schließen und Vereinbarungen auszuhandeln. Die Zukunftskommission betont außerdem das notwendige Recht der SchülerInnen auf echte Mitbestimmung.

SchülerInnen sollten von den LehrerInnen stärker in die Jahresplanung einbezogen werden und über Alternativen in den Lerninhalten mitbestimmen können. Dasselbe müsse für die Lernorganisation gelten, wo SchülerInnen mehr Gelegenheit zu selbstbestimmten, offenen Lernphasen erhalten sollten und wo Struktur und Auswahl der Fächer stärker auf die Interessen und Bedürfnisse der SchülerInnen ausgerichtet werden müssen. Diese Maßnahmen tragen für die Zukunftskommission auch dazu bei, Neugier und Interesse, Lernfreude und Motivation zu erhöhen.

 

Die Zukunftskommission verweist zudem auf die steigende Bedeutung der SchulpartnerInnen bei pädagogischen und administrativen Entscheidungen, die sich daraus ergibt, dass die österreichischen Schulen zunehmend selbst autonomer und selbstständiger werden. Die gelebte Schuldemokratie müsse sich diesen Veränderungen anpassen. „Wenn die Schulpartner künftig auch autonom über das eigene Budget und die Anstellung von LehrerInnen entscheiden können“, so die Zukunftskommission, „so muss auch hier den SchülerInnen und den Eltern entsprechende Mitsprache und Mitbestimmung (zumindest ein Veto) eingeräumt werden.“ (65)

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird entsprechend den Empfehlungen der Zukunftskommission aufgefordert, Maßnahmen zur Stärkung der Schulpartnerschaft und zur Ausweitung der formellen demokratischen Mitbestimmung auf die Unterstufe (für die 10- bis 14-Jährigen) zu setzen. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat des weiteren die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl1993/388, über die Wahl der Schülervertreter, 1. Abschnitt §4 dahingehend zu verändern, dass einE SchulsprecherIn und zwei StellvertreterInnen auch für allgemeinbildende Pflichtschulen zu wählen sind.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.