627/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.05.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
betreffend Einschränkung der Klassenwiederholungen im Pflichtschulbereich
Die ExpertInnen der Zukunftskommission beziehen in dem im April vorgelegten Abschlussbericht einen klaren Standpunkt was das Wiederholen von ganzen Schulstufen betrifft. Da beim generellen Repetieren die Nachteile deutlich größer als die Vorteile erscheinen, solle das Wiederholen von ganzen Schulstufen durch pädagogische und/oder organisatorische Verbesserungen soweit als möglich vermieden werden.
Für die Pflichtschulen empfehlen die ExpertInnen folgende Maßnahmen:
Unter diesen Bedingungen – so empfiehlt die Zukunftskommission – soll ein Repetieren einer Klasse in der Pflichtschule nur mehr auf Antrag der Erziehungsberechtigten durch entsprechenden Konferenzbeschluss möglich sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird entsprechend der Empfehlung der Zukunftskommission aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Repetieren einer Klasse in der Pflichtschule nur mehr auf Antrag der Erziehungsberechtigten durch entsprechenden Konferenzbeschluss ermöglicht. Die dafür von der Zukunftskommission geforderten Maßnahmen (Lehrplanumstufungen in einzelnen Gegenständen - „Förderlehrpläne“, Konzentration pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen in der 7. und 8. Schulstufe auf das Ziel „Hauptschulabschluss“) sind von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu setzen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.