628/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Unterstützungsmaßnahmen für LehrerInnen im Umgang mit verhaltensauffälligen SchülerInnen

 

 

Im Rahmen des Prozesses „Klasse:Zukunft“ aus der Praxis zeigt sich deutlich, dass Schulen wirksamere Unterstützung für die Bewältigung von Problemen mit verhaltensauffälligen und erziehungsschwierigen SchülerInnen benötigen.

Die ExpertInnen der Zukunftskommission machen außerdem darauf aufmerksam, dass erzieherische Probleme nicht nur Herausforderungen an die Schule selbst sind: „Die betroffenen SchülerInnen selbst bedürfen der aktiven Hilfe und Unterstützung für die Überwindung kognitiver, emotionaler und sozialer Probleme, soweit als irgend möglich ohne Aussonderung aus ihrem alltäglichen schulischen und sozialen Umfeld.“ (83)

 

Für die Bewältigung dieser Problematik fordert die Zukunftskommission mehrere konkrete Unterstützungsmaßnahmen ein. In diesem Bereich sei es dringend erforderlich, den Anschluss an internationale Entwicklungen und Standards zu finden. (21) Neben Aus- und Fortbildungsschwerpunkten für Lehrkräfte im Hinblick auf den Umgang mit SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen, betrifft dies:

 

 

 

Bildungsministerin Gehrer zeigt sich bisher nicht bereit den Forderungen Rechnung zu tragen. Im Schulpaket 3 formuliert sie lediglich, dass die Pädagogischen Hochschulen den Auftrag zur Schaffung von besseren Unterstützungssystemen sowie zu mehr Forschung und Entwicklung Rechnung tragen werden.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, die von der Zukunftskommission geforderten Unterstützungsmaßnahmen für die Bewältigung von Problemen mit verhaltensauffälligen und erziehungsschwierigen SchülerInnen umzusetzen. Die Bundesministerin hat dazu die Personalreserven an Schulen zu erhöhen, den Ausbau der Schulsozialarbeit zu initiieren, regionale Unterstützungszentren  einzurichten sowie wissenschaftlich fundierte und evaluierte Programme zur Förderung von Sozialer Kompetenz in Auftrag zu geben.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.