630/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung

 

 

Nicht nur die Grünen fordern seit langem einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung, auch die Zukunftskommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht: „Jedes Schulkind der Primar- und Sekundarstufe I (alle 6 – 14-Jährigen) in Österreich sollte gesetzlich einen Anspruch auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus haben, wenn die Eltern diese Betreuung wünschen.“ (57)

 

Bildungsministerin Gehrer verspricht im Schulpaket 1 zwar die Tagesbetreuung als Angebot ab dem Schuljahr 2006/2007, von einem gesetzlichen Anspruch – wie es die Zukunftskommission empfiehlt - ist aber nicht die Rede. Vielmehr geht es der Bildungsministerin um eine Evaluierung des Bedarfs an Tagesbetreuungsangeboten. Dass mehr Bedarf besteht ist jedoch – auch für die Zukunftskommission – unbestritten: „Für ein größeres Angebot bei nachmittäglichen bzw. ganztägigen Betreuungsformen besteht starke Nachfrage. Solche Betreuung verspricht nicht nur eine zeitliche Entlastung der Eltern sondern auch intensiveres Lernen und Leben im schulischen Miteinander vieler Kinder.“ (57)

 

Die Zukunftskommission weist weiteres darauf hin, dass ganztägige Betreuungsformen mehr Chancengleichheit  für die Kinder bedeuten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewähren. Bildungsministerin Gehrer muss endlich dem Wunsch vieler Eltern nach Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie anerkennen und mit entsprechenden Maßnahmen  reagieren. Nur ein Rechtsanspruch kann diesen Eltern die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie garantieren.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert entsprechend der Empfehlung der Zukunftskommission einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der jedem Schulkind der Primär- und Sekundarstufe I einen gesetzlichen Anspruch auf Nachmittagsbetreuung garantiert. An Standorten dieser Schulen ist die Einrichtung offener nachmittäglicher Betreuungsformen oder die Schaffung von Ganztagsklassen / Ganztagsschulen vorzusehen, wofür ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen sind.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.