634/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.05.2005
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen
und GenossInnen
betreffend Übereinkommen der UNESCO zum Schutz der kulturellen Vielfalt
Die 32.
UNESCO-Generalkonferenz hat beschlossen, ein Übereinkommen zum Schutz der
Vielfalt kultureller Inhalte und
künstlerischer Ausdrucksformen ausarbeiten zu lassen. In der
Erklärung der UNESCO wird die Anerkennung der Besonderheit kultureller
Güter und
Dienstleistungen gefordert, die als Träger
von Identitäten, Wertvorstellungen und Sinn nicht
als einfache Waren und Konsumgüter betrachtet werden können.
Der
österreichische Nationalrat betrachtet den Erhalt des kulturpolitischen
Gestaltungsspielraums angesichts des fortschreitenden Liberalisierungsdrucks
und der
zunehmenden Globalisierung als vorrangige
Aufgabe und begrüßt daher die Schaffung eines
internationalen Instruments zum Schutz der kulturellen Vielfalt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat
hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
- sich an der Erarbeitung eines Übereinkommens zum
Schutz der Vielfalt kultureller
Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen im Rahmen der UNESCO aktiv zu
beteiligen, sich für einen Abschluss der
Verhandlungen im Rahmen des vorgesehenen
Zeitplans einzusetzen und den österreichischen Nationalrat über den
Fortgang der
Verhandlungen zu unterrichten;
- im Rahmen der EU und
darüber hinaus auch auf internationaler Ebene sicherzustellen,
dass die kulturpolitischen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten erhalten
bleiben,
so dass öffentliche und mit öffentlichen Mitteln geforderte kulturelle
Einrichtungen
auch in Zukunft erhalten bleiben können;
- sicherzustellen, dass die
Besonderheit von kulturellen Gütern und Dienstleistungen im
Rahmen des zu erarbeitenden
UNESCO-Übereinkommens normativ festgeschrieben
wird;
- dafür Sorge zu tragen,
dass im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens die Bedeutung
sowohl direkter als auch indirekter öffentlicher Finanzhilfe anerkannt wird und
dass die
Unterzeichnerstaaten über Art,
Umfang und Empfänger solcher Hilfen entscheiden
können;
- sich dafür einzusetzen, dass im
UNESCO-Übereinkommen das Recht der
Unterzeichnerstaaten klar hervorgehoben wird, Politiken und Gesetze zur
Förderung
und zum Schutz der kulturellen Vielfalt und
des Pluralismus der Medien zu entwickeln,
aufrechtzuerhalten und umzusetzen;
- sich dafür einzusetzen,
dass die überaus wichtige Rolle öffentlicher Sendeanstalten,
anerkannt wird, und zwar im
Hinblick auf die Gewährleistung, Unterstützung und
Entwicklung der kulturellen Vielfalt und des Zugangs zu qualitativ hochwertigen
Inhalten und Informationen für die
Bürgerinnen und Bürger;
- sicherzustellen, dass die
Staaten das Recht zur Organisation, zur Finanzierung und zur
Definition des Aufgabenbereichs der
öffentlichen Einrichtungen beibehalten, deren
Aufgabe die Gewährleistung der kulturellen Vielfalt und des Pluralismus der
Medien
ist;
- sich in der EU dafür einzusetzen, dass auch bei
den Verhandlungen im Rahmen der
„World Trade Organization“ (WTO) bzw. des „General Agreement in Trade in
Services“ (GATS) die Besonderheiten des
Kulturbereichs entsprechend berücksichtigt
und abgesichert werden;
- auf die Festlegung der
Verhandlungsposition der EU im Rahmen von WTO und GATS
dahingehend Einfluss zu nehmen, dass keine weiteren
Liberalisierungsverpflichtungen
eingegangen werden, die die
kulturelle Vielfalt und den Medienpluralismus
beeinträchtigen oder kulturelle und
audiovisuelle Dienstleistungen unter ausschließlich
ökonomischen Gesichtspunkten ermöglichen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.