635/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.06.2005
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Dringlicher Antrag

(gem. § 74a in Verbindung mit § 93 Abs. 2 GOG-NR)

 

 

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Christine Muttonen

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers des Kunsthistorischen Museums und Neubesetzung des Kuratoriums des KHM

 

Der Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums, Dr. Wilfried Seipel, ist seit längerem mit schweren Vorwürfen in Bezug auf die Geschäftsführung des Museums konfrontiert. Im Mittelpunkt der Kritik standen die Geschäftsgebarung bezüglich Gehalt, Dienstwagen, Repräsentations- und Reisekosten sowie der Ankauf der defizitären Firma „Museums Collection“, die die Museums-Shops und das Lipizzanermuseum betrieb, Ungereimtheiten beim Ankauf einer Sphinx-Skulptur (in der Höhe von 3,6 Mio. US$) und beim Ankauf von altägyptischen Grabbeigaben sowie schließlich schwerwiegende Sicherheitsmängel und Versäumnisse des Managements im Zusammenhang mit dem Raub der Saliera.

 

Auf Grund der über die Medien bekannt gewordenen, gravierenden Vorwürfe des Rechnungshof-Rohberichts betreffend die Geschäftsführung des KHM und der ebenfalls durch die Medien bekannt gewordenen Details eines polizeilichen Ermittlungsberichtes, der schwerwiegende Sicherheitsmängel im KHM bestätigte (Profil, Nr. 21/2004), brachten die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Dr. Günther Kräuter im Oktober 2004 einen Entschließungsantrag (456/A(E), XXII. GP.) ein, in dem die vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers des Kunsthistorischen Museums gefordert wurde.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 13. Mai 2005 wurde dieser Antrag nach längerer, heftiger Debatte mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Man wolle die Ergebnisse des Rechnungshofberichtes abwarten, hieß es damals. Offenkundig schien eine Ablehnung des Antrags auf Grund der damals schon bekannt gewesenen Fakten nicht vertretbar.

 

Mittlerweile liegt der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes zum Kunsthistorischen Museum in seiner Endfassung vor. Er stellt der Geschäftsführung des Kunsthistorischen Museums aber auch der Tätigkeit des Kuratoriums und des BMBWK ein vernichtendes Zeugnis aus. Die Kritik des Rechnungshofes lautet zusammengefasst wie folgt:

 

„Das Kunsthistorische Museum hielt die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und Bilanzierung mehrfach nicht ein. Unterlagen wurden nur zögerlich und unvollständig vorgelegt bzw. fehlten. Ein Überblick über die Geschäftsvorfälle und die wirtschaftliche Lage der überprüften Stelle war innerhalb angemessener Zeit vielfach nicht möglich. Die Wirtschaftsaufsicht über das Kunsthistorische Museum durch das BMBWK sowie das Kuratorium des Kunsthistorischen Museums war verbesserungsbedürftig.

 

Allgemeines

 

Das Kunsthistorische Museum (KHM) wurde mit 1. Jänner 1999 von

einer nachgeordneten Dienststelle des damaligen BMUK in eine wissenschaftliche

Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes ausgegliedert.

Zum 1. Jänner 2001 wurden das Museum für Völkerkunde und das

Österreichische Theatermuseum in das KHM eingegliedert. Ab dem

Jahr 2000 war das KHM ferner alleiniger Gesellschafter der „Museums

Collection“ Design– und Vertriebsgesellschaft m.b.H. („Museums Collection“).

 

 

Eingliederung

 

– Die Eingliederung der beiden Museen erbrachte trotz des Erreichens

von Synergieeffekten und Einsparungen in einzelnen Bereichen

insgesamt keine wesentlichen wirtschaftlichen Vorteile für das

KHM.

 

– Eine das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum

beinhaltende Ergänzung zum Überlassungsvertrag war

zur Zeit der Überprüfung durch den RH nicht abgeschlossen.

 

– Die Anlagen zum Übergabe/Übernahmevertrag — dieser regelte

unter anderem die leihweise Überlassung des Sammlungsgutes an

das KHM — wurden nicht vorgelegt.

 

 

Ziele

 

– Die Ziele der Ausgliederung des KHM waren im Wesentlichen unbestimmt

formuliert, so dass für den RH und das BMBWK eine Aussage

über die Erfüllung der Ziele nur bedingt möglich war.

 

– Auch die in den Strategieberichten des KHM dargestellten Ziele

waren größtenteils sehr allgemein formuliert, so dass eine konkrete

Aussage über die Zielerreichung vielfach nicht möglich war.

 

– Hinsichtlich des Zieles einer ausgeglichenen Gebarung wurden

von 1999 bis 2002 geringfügige Überschüsse erzielt; 2003 wurde

ein Jahresfehlbetrag von 2,68 Mill. EUR ausgewiesen.

 

– Das Ziel von 1,5 Mill. Besuchern jährlich wurde 1999 bis 2002

nicht erreicht.

 

Wirtschaftliche Aufsicht

 

– Das BMBWK und eine von ihm mit einer Studie beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhielten vom KHM bezüglich der Erhöhung

der Personalaufwendungen keine bzw. nur unzureichende Begründungen.

 

– Der Anteil der Personalkosten an der Basisabgeltung wurde dem

Kuratorium in unterschiedlicher Höhe und ohne Berechnungsgrundlagen

bekannt gegeben.

 

– Ein Beschluss des Kuratoriums des KHM zum Erwerb des Geschäftsanteiles

an der „Museums Collection“ lag nicht vor.

 

 

Organisation

 

– Verbesserungen waren insbesondere im kaufmännischen Bereich

notwendig.

 

– Bei der Verwaltung waren Leitungsfunktionen über längere Zeit

hinweg unbesetzt; in einer zentralen Funktion war eine hohe Fluktuation

gegeben. Die Funktion Innenrevision wurde bereits seit mehreren

Jahren nicht wahrgenommen.

 

– Der Abteilung Informationstechnologie und Kommunikation waren

weder die Zugriffsberechtigungen noch die Vernetzung der im Rechnungswesen

eingesetzten IT–Programme bekannt.

 

– Im Bereich der Verwaltung war der Grundsatz der Funktionstrennung

nicht lückenlos verwirklicht.

 

– Eine Mediation zur Abstimmung der divergierenden Interessen

des Geschäftsführers und der Mitarbeiter des KHM wurde nach wenigen

Besprechungen ergebnislos abgebrochen.

 

– Die in der Museumsordnung vorgesehenen Konferenzen, Sitzungen

und Versammlungen wurden nicht oder nicht in vollem Umfang

durchgeführt.

 

– Der Betrieb des Lipizzanermuseums war im Gesellschaftsvertrag

der „Museums Collection“ nicht angeführt.

 

 

Geschäftsführer

 

– Der Geschäftsführer wurde erst rd. drei Monate nach Errichtung

des KHM als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes

bestellt.

 

– Die Wiederbestellung des Geschäftsführers erfolgte ohne öffentliche

Ausschreibung und ohne Befassung des Kuratoriums.

 

– Die Bezüge des Geschäftsführers erhöhten sich von 1998 bis 2002

auf mehr als das 2,5-fache.

 

– Der Geschäftsführer erhielt ab 1999 12–mal jährlich einen nicht

ruhegenussfähigen Zuschlag und ab 2001 diesen 14–mal jährlich

in erheblich höherem Ausmaß ausbezahlt.

 

– Der Geschäftsführer erhielt ferner ab 1999 jährlich einen nicht

ruhegenussfähigen, leistungsbezogenen Zuschlag in Höhe von 20 %

des jeweiligen Jahresbezuges; für die Zuerkennung dieses Zuschlages

waren weder der Unternehmenserfolg noch betriebswirtschaftliche

Kennzahlen maßgebend.

 

– Für die dem Geschäftsführer zusätzlich zu seinen Monatsbezügen

als Beamter ausgezahlten Zuschläge wurden bis 2001 weder Lohnsteuer

noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.

 

 

Unvereinbarkeiten

 

– Der Geschäftsführer unterfertigte den Vertrag über den Verkauf

seines eigenen PKW an das KHM sowohl als Käufer als auch als

Verkäufer.

 

– Der Geschäftsführer des Minderheitsgesellschafters „Teilrechtsfähigkeit

des KHM“ beschloss seine eigene Entlastung als Geschäftsführer

der „Museums Collection“.

 

 

Wirtschaftliche Führung

 

– Für Bereiche, die für alle Museen gleich sind, wie z.B. das Rechnungswesen

und die IT, wurden jeweils eigene, teilweise sehr kostenintensive

Entwicklungen vorgenommen.

 

– Durch die Bestellung neuer Direktoren für das Museum für Völkerkunde

und das Österreichische Theatermuseum wurde eine weitere

Führungsebene geschaffen.

 

– Die Übernahme der PKW für den Geschäftsführer und die Leiterin

der Verwaltung in das Betriebsvermögen des KHM konnte nicht

stichhaltig begründet werden.

 

– Der Geschäftsführer legte über seine Dienstreisen keine Reiserechnungen

vor.

 

– Repräsentationsaufwendungen wurden vielfach für den Geschäftsführer,

für Mitarbeiter des KHM sowie für Beamte und Persönlichkeiten

des öffentlichen Lebens getätigt.

 

– Bei den Sonderausstellungen im Palais Harrach sank die Besucheranzahl

tendenziell; die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse waren ungünstig.

 

– Von 1999 bis 2002 stiegen die Gesamterträge und Gesamtaufwendungen,

davon die Personalaufwendungen teilweise deutlich.

 

– Die Zahlung eines Abfindungsbetrages für die Auflösung eines

Managementvertrages war vertraglich nicht vorgesehen.

 

– Die Erlöse der Museumsshops gingen 1999 gegenüber dem Vorjahr

stark zurück.

 

– Aus den Unterlagen des KHM gingen die Empfänger und die betriebliche

Veranlassung der kostenlos abgegebenen Museumsshopartikel

nicht hervor.

 

– Infolge der hohen Personal– und Mietkosten ist auch in naher Zukunft

mit keinem positiven Ergebnis des Mitte des Jahres 2000 eingerichteten

Infoshops zu rechnen.

 

– Der mit einer Beratungsgesellschaft abgeschlossene Managementvertrag

war für das KHM im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit wirtschaftlich

nachteilig, weil die Gewinne größtenteils der Beratungsgesellschaft

zuflossen.

 

 

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und Bilanzierung

 

– Einer in der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 1999 ausgewiesenen

Forderung gegenüber dem Bund über Sozialkapital lag keine diesbezügliche

Verpflichtungserklärung durch den Bund zugrunde.

 

– Mittel des BMBWK, die dem KHM zusätzlich zur Basisabgeltung

für Sonderausstellungen zur Verfügung gestellt wurden, waren im

Rechnungswesen des KHM nicht ausgewiesen.

 

– Von einer Versicherung gezahlte Schadenfreiheitsvergütungen sowie

weiters Spenden eines Unternehmens für entliehene Gemälde des KHM

wurden bis 1998 nicht in die Bundesverrechnung aufgenommen.

 

– Vergütungen für Ausstellungen im Ausland wurden nicht in die

Bundesverrechnung aufgenommen.

 

– Vergütungen für eine Ausstellung im Ausland wurden teilweise

einem Verein überwiesen.

 

– In den Bilanzen des KHM wurden das Nutzungsrecht für die im

Bundesvermögen stehenden Kunstgegenstände und eine Vorsorge für

die Übertragung von erworbenen Kunstgegenständen ausgewiesen.

 

– Die Höhe der in den Bilanzen des KHM und der „Museums Collection“

ausgewiesenen gegenseitigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten

war nicht immer nachvollziehbar.

 

– Die großen Schwankungen der Rohaufschläge auf die Artikel der

Museumsshops waren vor allem auf die nicht nachvollziehbaren

Inventurergebnisse, die pauschalen Abwertungen sowie die kostenlos

abgegebenen Museumsshopartikel zurückzuführen.

 

– Personalaufwendungen wurden vielfach den einzelnen Konten

unrichtig zugeordnet; dadurch war ein Einblick in die Struktur der

Personalaufwendungen und deren Entwicklung nicht möglich.

 

Fehlende bzw. nicht vorgelegte Unterlagen

 

– Unterlagen über die Genehmigung der Nebentätigkeiten bzw. Neben

beschäftigungen des Geschäftsführers konnten nicht vorgelegt

werden.

 

– Über die Anzahl der Besucher und die Gebarung von Sonderausstellungen

lagen keine aussagefähigen Daten vor.

 

– Unterlagen für eine nähere Analyse der personalmäßigen Entwicklung

der einzelnen Organisationseinheiten konnten vom KHM

nicht vorgelegt werden.

 

– Die Ursachen für die erheblichen Steigerungen der Personalaufwendungen

1999 und 2000 konnten wegen fehlender Unterlagen

nicht nachvollzogen werden.

 

– Die Höhe der Personalaufwendungen bei Vermietungen von Räumlichkeiten

des KHM konnte nicht bekannt gegeben werden.

 

– Ein vom KHM angeführtes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

über die Höhe der Abfindung für einen Gesellschafter

der „Museums Collection“ konnte nicht vorgelegt werden.

 

– Unterlagen über die von der „Museums Collection“ erworbenen

Gegenstände bzw. Wirtschaftsgüter konnten nicht vorgelegt werden.

 

– Belege über Reiseaufwendungen sowie Flugscheine konnten nicht

vorgelegt werden.

 

– Die Aufstellung über Dienstreisen des Geschäftsführers war unvollständig.

 

– Urbelege bzw. sonstige Unterlagen über Umbuchungen betreffend

den Schwund sowie beschädigte Waren der Museumsshops konnten

nicht vorgelegt werden.

 

– Geeignete Unterlagen über die Ausübung des im Managementvertrag

mit einer Beratungsgesellschaft vorgesehenen Kontrollrechts,

die Verrechnung der Umsatzprovisionen und die Gewinnverteilung

konnten nicht vorgelegt werden.

 

– Originalrechnungen über 189.000 EUR eines Unternehmens für

Auf– und Abbauten von Ausstellungen fehlten.

 

– Für 1998 konnten großteils Belege über die Verbuchung der Erlöse

aus Eintritten im Lipizzanermuseum nicht vorgelegt werden.

 

 

Sammlungen

 

– Über 200.000 Kunstobjekte waren noch nicht inventarisiert; der

Standort von Kunstobjekten war jahrelang nicht mehr überprüft

worden.

 

– Von den Restaurierwerkstätten als nicht verleihbar bezeichnete

Gemälde wurden mehrfach in das Ausland verliehen.

 

– Die Vorgaben der Liste der nicht entlehnbaren Objekte der Museen

des Bundes wurden mehrfach nicht beachtet.

 

– Kriegsverluste in der Antikensammlung wurden dem BMBWK erst

2002 bekannt gegeben.

 

– Acht als Verlust gemeldete Gemälde waren in verschiedenen Bundesdienststellen

und im Depot des KHM vorhanden.

 

– Die Höhe des Kaufpreises von Bühnenbildentwürfen war nicht

nachvollziehbar.

 

– Der Geschäftsführer kaufte vom Sammlungsgut, das dem KHM

als Leihgabe des Bundes überlassen worden war, zwei so genannte

Uschebtis (Grabbeigaben).

 

 

Sphinx-Skulptur

 

Im Jahr 1998 wurde im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit des KHM eine

Sphinx–Skulptur angekauft. Ob dem damaligen BMUK dieser Ankauf

bekannt war, konnte nicht nachvollzogen werden.

 

In den Jahresabschlüssen der Teilrechtsfähigkeit des KHM für 1998

und des ausgegliederten KHM für 1999 bis 2002 wurde diese Sphinx–

Skulptur nicht als Anlagevermögen und der noch offene Kaufpreis

nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen.

 

Durch die Bestimmungen des Bundesmuseen–Gesetzes wurde die

Verbindlichkeit, für die der Bund nach den Bestimmungen des Forschungsorganisationsgesetzes ursprünglich nicht haftete, auf das

KHM übertragen.

 

Der Kaufpreis von 3,80 Mill. USD wurde im Mai 2001 um 0,35 Mill.

USD herabgesetzt.“

(Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes, III-149 d.B., XXII. GP., S. 3 – 10)

 

Neben einer Fülle von Unzulänglichkeiten in der Organisation, im Bereich des Personalmanagements, in der wirtschaftlichen Führung des Museums sowie im Bereich der Buchhaltung und Bilanzierung dokumentiert der Rechnungshofbericht für das Jahr 2003 ein Defizit von 2,68 Mio. Euro und einen drastischen Rückgang der Besucherzahlen seit dem Jahr 1998: 1,75 Mio. Besucher im Jahr 1998 gegenüber 1,36 Mio. Besucher im Jahr 2003, das entspricht einem Rückgang um 22,3%. Der Bericht weist ferner auf Unvereinbarkeiten im Zusammenhang mit dem Ankauf des Privatwagens von Dr. Seipel als Dienstwagen und im Zusammenhang mit der „Museums Collection“ hin, deren Ankauf ohne die erforderliche Genehmigung durch das Kuratorium erfolgte, und bestätigt das Vorhandensein schwerwiegender Sicherheitsmängel.

 

Die vom KHM abgeschlossene Versicherung für das Sammlungsgut bedeutete für das Museum in den Jahren 2001 und 2002 eine jährliche Belastung von 134.000 Euro. Dennoch war das Sammlungsgut, dessen Wert die Deckungssumme von 145,35 Mio. Euro bzw. ab 2003 von 72,67 Euro bei weitem überstieg, nur zu einem geringen Teil versichert. Einzelne Gegenstände des Sammlungsgutes, das trifft auch auf die Saliera zu, wiesen einen höheren Einzelwert auf als die diesbezügliche Einzelversicherungssumme. Nach Auffassung des Rechnungshofes wäre es zweckmäßiger gewesen, laufend in Sicherungsmaßnahmen für das Sammlungsgut und die Immobilien zu investieren. „Wie der Einbruchsdiebstahl der Skulptur Saliera von Benvenuto Cellini im Mai 2003 zeigte, wären z.B. die Koppelung der Alarmanlage mit einer sofortigen Beleuchtung des Saales und eine Videoaufzeichnung zweckmäßig gewesen“, formulierte der Rechnungshof trocken.

 

Obwohl mit der Bestellung neuer Direktoren für das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum (beide Museen wurden in das KHM eingegliedert) eine weitere Führungsebene geschaffen wurde, erhöhten sich die Bezüge des Geschäftsführers des KHM von 1998 bis 2002 auf mehr als das 2,5-fache. Das Jahresgehalt von Dr. Wilfried Seipel, das im Jahr 1998 rund 94 000 Euro betragen hatte, lag im Jahr 2002 bei rund

238 000 Euro. Für die dem Geschäftsführer zusätzlich zu seinen Monatsbezügen als Beamter ausgezahlten Zuschläge wurden bis 2001 weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Über die Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen von Dr. Wilfried Seipel bzw. deren Genehmigung konnten keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Entschließung

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, gemäß

§ 6 Absatz 1 Ziffer 3 des Bundesmuseen-Gesetzes den Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums, Dr. Wilfried Seipel, vorzeitig abzuberufen.

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Kuratorium des Kunsthistorischen Museums neu zu bestellen.