635/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.06.2005
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möglich.
Dringlicher Antrag
(gem. § 74a in Verbindung mit § 93
Abs. 2 GOG-NR)
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag.
Christine Muttonen
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
betreffend vorzeitige Abberufung des
Geschäftsführers des Kunsthistorischen Museums und Neubesetzung des Kuratoriums
des KHM
Der Geschäftsführer des
Kunsthistorischen Museums, Dr. Wilfried Seipel, ist seit längerem mit schweren
Vorwürfen in Bezug auf die Geschäftsführung des Museums konfrontiert. Im Mittelpunkt
der Kritik standen die Geschäftsgebarung bezüglich Gehalt, Dienstwagen,
Repräsentations- und Reisekosten sowie der Ankauf der defizitären Firma
„Museums Collection“, die die Museums-Shops und das Lipizzanermuseum betrieb,
Ungereimtheiten beim Ankauf einer Sphinx-Skulptur (in der Höhe von 3,6 Mio.
US$) und beim Ankauf von altägyptischen Grabbeigaben sowie schließlich
schwerwiegende Sicherheitsmängel und Versäumnisse des Managements im
Zusammenhang mit dem Raub der Saliera.
Auf Grund der über die Medien
bekannt gewordenen, gravierenden Vorwürfe des Rechnungshof-Rohberichts
betreffend die Geschäftsführung des KHM und der ebenfalls durch die Medien
bekannt gewordenen Details eines polizeilichen Ermittlungsberichtes, der
schwerwiegende Sicherheitsmängel im KHM bestätigte (Profil, Nr. 21/2004),
brachten die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Dr. Günther Kräuter im
Oktober 2004 einen Entschließungsantrag (456/A(E), XXII. GP.) ein, in dem die
vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers des Kunsthistorischen Museums
gefordert wurde.
In der Sitzung des Kulturausschusses
am 13. Mai 2005 wurde dieser Antrag nach längerer, heftiger Debatte mit den
Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Man wolle die Ergebnisse des
Rechnungshofberichtes abwarten, hieß es damals. Offenkundig schien eine
Ablehnung des Antrags auf Grund der damals schon bekannt gewesenen Fakten nicht
vertretbar.
Mittlerweile liegt der
Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes zum Kunsthistorischen Museum in seiner
Endfassung vor. Er stellt der Geschäftsführung des Kunsthistorischen Museums
aber auch der Tätigkeit des Kuratoriums und des BMBWK ein vernichtendes Zeugnis
aus. Die Kritik des Rechnungshofes lautet zusammengefasst wie folgt:
„Das Kunsthistorische Museum hielt die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchhaltung und Bilanzierung mehrfach nicht ein. Unterlagen wurden nur
zögerlich und unvollständig vorgelegt bzw. fehlten. Ein Überblick über die
Geschäftsvorfälle und die wirtschaftliche Lage der überprüften Stelle war
innerhalb angemessener Zeit vielfach nicht möglich. Die Wirtschaftsaufsicht
über das Kunsthistorische Museum durch das BMBWK sowie das Kuratorium des
Kunsthistorischen Museums war verbesserungsbedürftig.
Allgemeines
Das
Kunsthistorische Museum (KHM) wurde mit 1. Jänner 1999 von
einer
nachgeordneten Dienststelle des damaligen BMUK in eine wissenschaftliche
Anstalt
öffentlichen Rechts des Bundes ausgegliedert.
Zum 1.
Jänner 2001 wurden das Museum für Völkerkunde und das
Österreichische
Theatermuseum in das KHM eingegliedert. Ab dem
Jahr 2000
war das KHM ferner alleiniger Gesellschafter der „Museums
Collection“
Design– und Vertriebsgesellschaft m.b.H. („Museums Collection“).
Eingliederung
– Die
Eingliederung der beiden Museen erbrachte trotz des Erreichens
von
Synergieeffekten und Einsparungen in einzelnen Bereichen
insgesamt
keine wesentlichen wirtschaftlichen Vorteile für das
KHM.
– Eine das
Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum
beinhaltende
Ergänzung zum Überlassungsvertrag war
zur Zeit
der Überprüfung durch den RH nicht abgeschlossen.
– Die
Anlagen zum Übergabe/Übernahmevertrag — dieser regelte
unter
anderem die leihweise Überlassung des Sammlungsgutes an
das KHM —
wurden nicht vorgelegt.
Ziele
– Die Ziele
der Ausgliederung des KHM waren im Wesentlichen unbestimmt
formuliert,
so dass für den RH und das BMBWK eine Aussage
über die
Erfüllung der Ziele nur bedingt möglich war.
– Auch die
in den Strategieberichten des KHM dargestellten Ziele
waren
größtenteils sehr allgemein formuliert, so dass eine konkrete
Aussage
über die Zielerreichung vielfach nicht möglich war.
–
Hinsichtlich des Zieles einer ausgeglichenen Gebarung wurden
von 1999
bis 2002 geringfügige Überschüsse erzielt; 2003 wurde
ein
Jahresfehlbetrag von 2,68 Mill. EUR ausgewiesen.
– Das Ziel
von 1,5 Mill. Besuchern jährlich wurde 1999 bis 2002
nicht
erreicht.
Wirtschaftliche
Aufsicht
– Das BMBWK
und eine von ihm mit einer Studie beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
erhielten vom KHM bezüglich der Erhöhung
der
Personalaufwendungen keine bzw. nur unzureichende Begründungen.
– Der
Anteil der Personalkosten an der Basisabgeltung wurde dem
Kuratorium
in unterschiedlicher Höhe und ohne Berechnungsgrundlagen
bekannt
gegeben.
– Ein
Beschluss des Kuratoriums des KHM zum Erwerb des Geschäftsanteiles
an der
„Museums Collection“ lag nicht vor.
Organisation
–
Verbesserungen waren insbesondere im kaufmännischen Bereich
notwendig.
– Bei der
Verwaltung waren Leitungsfunktionen über längere Zeit
hinweg
unbesetzt; in einer zentralen Funktion war eine hohe Fluktuation
gegeben.
Die Funktion Innenrevision wurde bereits seit mehreren
Jahren
nicht wahrgenommen.
– Der
Abteilung Informationstechnologie und Kommunikation waren
weder die
Zugriffsberechtigungen noch die Vernetzung der im Rechnungswesen
eingesetzten
IT–Programme bekannt.
– Im
Bereich der Verwaltung war der Grundsatz der Funktionstrennung
nicht
lückenlos verwirklicht.
– Eine
Mediation zur Abstimmung der divergierenden Interessen
des
Geschäftsführers und der Mitarbeiter des KHM wurde nach wenigen
Besprechungen
ergebnislos abgebrochen.
– Die in
der Museumsordnung vorgesehenen Konferenzen, Sitzungen
und
Versammlungen wurden nicht oder nicht in vollem Umfang
durchgeführt.
– Der
Betrieb des Lipizzanermuseums war im Gesellschaftsvertrag
der
„Museums Collection“ nicht angeführt.
Geschäftsführer
– Der
Geschäftsführer wurde erst rd. drei Monate nach Errichtung
des KHM als
wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes
bestellt.
– Die Wiederbestellung
des Geschäftsführers erfolgte ohne öffentliche
Ausschreibung
und ohne Befassung des Kuratoriums.
– Die
Bezüge des Geschäftsführers erhöhten sich von 1998 bis 2002
auf mehr
als das 2,5-fache.
– Der
Geschäftsführer erhielt ab 1999 12–mal jährlich einen nicht
ruhegenussfähigen
Zuschlag und ab 2001 diesen 14–mal jährlich
in
erheblich höherem Ausmaß ausbezahlt.
– Der
Geschäftsführer erhielt ferner ab 1999 jährlich einen nicht
ruhegenussfähigen,
leistungsbezogenen Zuschlag in Höhe von 20 %
des
jeweiligen Jahresbezuges; für die Zuerkennung dieses Zuschlages
waren weder
der Unternehmenserfolg noch betriebswirtschaftliche
Kennzahlen
maßgebend.
– Für die
dem Geschäftsführer zusätzlich zu seinen Monatsbezügen
als Beamter
ausgezahlten Zuschläge wurden bis 2001 weder Lohnsteuer
noch
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.
Unvereinbarkeiten
– Der
Geschäftsführer unterfertigte den Vertrag über den Verkauf
seines
eigenen PKW an das KHM sowohl als Käufer als auch als
Verkäufer.
– Der
Geschäftsführer des Minderheitsgesellschafters „Teilrechtsfähigkeit
des KHM“
beschloss seine eigene Entlastung als Geschäftsführer
der
„Museums Collection“.
Wirtschaftliche
Führung
– Für
Bereiche, die für alle Museen gleich sind, wie z.B. das Rechnungswesen
und die IT,
wurden jeweils eigene, teilweise sehr kostenintensive
Entwicklungen
vorgenommen.
– Durch die
Bestellung neuer Direktoren für das Museum für Völkerkunde
und das
Österreichische Theatermuseum wurde eine weitere
Führungsebene
geschaffen.
– Die Übernahme
der PKW für den Geschäftsführer und die Leiterin
der
Verwaltung in das Betriebsvermögen des KHM konnte nicht
stichhaltig
begründet werden.
– Der
Geschäftsführer legte über seine Dienstreisen keine Reiserechnungen
vor.
–
Repräsentationsaufwendungen wurden vielfach für den Geschäftsführer,
für
Mitarbeiter des KHM sowie für Beamte und Persönlichkeiten
des
öffentlichen Lebens getätigt.
– Bei den
Sonderausstellungen im Palais Harrach sank die Besucheranzahl
tendenziell;
die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse waren ungünstig.
– Von 1999
bis 2002 stiegen die Gesamterträge und Gesamtaufwendungen,
davon die
Personalaufwendungen teilweise deutlich.
– Die
Zahlung eines Abfindungsbetrages für die Auflösung eines
Managementvertrages
war vertraglich nicht vorgesehen.
– Die
Erlöse der Museumsshops gingen 1999 gegenüber dem Vorjahr
stark
zurück.
– Aus den
Unterlagen des KHM gingen die Empfänger und die betriebliche
Veranlassung
der kostenlos abgegebenen Museumsshopartikel
nicht
hervor.
– Infolge
der hohen Personal– und Mietkosten ist auch in naher Zukunft
mit keinem
positiven Ergebnis des Mitte des Jahres 2000 eingerichteten
Infoshops
zu rechnen.
– Der mit
einer Beratungsgesellschaft abgeschlossene Managementvertrag
war für das
KHM im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit wirtschaftlich
nachteilig,
weil die Gewinne größtenteils der Beratungsgesellschaft
zuflossen.
Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchhaltung und Bilanzierung
– Einer in
der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 1999 ausgewiesenen
Forderung
gegenüber dem Bund über Sozialkapital lag keine diesbezügliche
Verpflichtungserklärung
durch den Bund zugrunde.
– Mittel
des BMBWK, die dem KHM zusätzlich zur Basisabgeltung
für
Sonderausstellungen zur Verfügung gestellt wurden, waren im
Rechnungswesen
des KHM nicht ausgewiesen.
– Von einer
Versicherung gezahlte Schadenfreiheitsvergütungen sowie
weiters
Spenden eines Unternehmens für entliehene Gemälde des KHM
wurden bis
1998 nicht in die Bundesverrechnung aufgenommen.
–
Vergütungen für Ausstellungen im Ausland wurden nicht in die
Bundesverrechnung
aufgenommen.
–
Vergütungen für eine Ausstellung im Ausland wurden teilweise
einem
Verein überwiesen.
– In den
Bilanzen des KHM wurden das Nutzungsrecht für die im
Bundesvermögen
stehenden Kunstgegenstände und eine Vorsorge für
die
Übertragung von erworbenen Kunstgegenständen ausgewiesen.
– Die Höhe
der in den Bilanzen des KHM und der „Museums Collection“
ausgewiesenen
gegenseitigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
war nicht
immer nachvollziehbar.
– Die
großen Schwankungen der Rohaufschläge auf die Artikel der
Museumsshops
waren vor allem auf die nicht nachvollziehbaren
Inventurergebnisse,
die pauschalen Abwertungen sowie die kostenlos
abgegebenen
Museumsshopartikel zurückzuführen.
–
Personalaufwendungen wurden vielfach den einzelnen Konten
unrichtig
zugeordnet; dadurch war ein Einblick in die Struktur der
Personalaufwendungen
und deren Entwicklung nicht möglich.
Fehlende
bzw. nicht vorgelegte Unterlagen
–
Unterlagen über die Genehmigung der Nebentätigkeiten bzw. Neben
beschäftigungen
des Geschäftsführers konnten nicht vorgelegt
werden.
– Über die
Anzahl der Besucher und die Gebarung von Sonderausstellungen
lagen keine
aussagefähigen Daten vor.
–
Unterlagen für eine nähere Analyse der personalmäßigen Entwicklung
der
einzelnen Organisationseinheiten konnten vom KHM
nicht
vorgelegt werden.
– Die
Ursachen für die erheblichen Steigerungen der Personalaufwendungen
1999 und
2000 konnten wegen fehlender Unterlagen
nicht
nachvollzogen werden.
– Die Höhe
der Personalaufwendungen bei Vermietungen von Räumlichkeiten
des KHM
konnte nicht bekannt gegeben werden.
– Ein vom
KHM angeführtes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
über die
Höhe der Abfindung für einen Gesellschafter
der
„Museums Collection“ konnte nicht vorgelegt werden.
–
Unterlagen über die von der „Museums Collection“ erworbenen
Gegenstände
bzw. Wirtschaftsgüter konnten nicht vorgelegt werden.
– Belege
über Reiseaufwendungen sowie Flugscheine konnten nicht
vorgelegt
werden.
– Die Aufstellung
über Dienstreisen des Geschäftsführers war unvollständig.
– Urbelege bzw. sonstige Unterlagen über Umbuchungen
betreffend
den Schwund
sowie beschädigte Waren der Museumsshops konnten
nicht
vorgelegt werden.
– Geeignete
Unterlagen über die Ausübung des im Managementvertrag
mit einer
Beratungsgesellschaft vorgesehenen Kontrollrechts,
die
Verrechnung der Umsatzprovisionen und die Gewinnverteilung
konnten
nicht vorgelegt werden.
–
Originalrechnungen über 189.000 EUR eines Unternehmens für
Auf– und
Abbauten von Ausstellungen fehlten.
– Für 1998
konnten großteils Belege über die Verbuchung der Erlöse
aus
Eintritten im Lipizzanermuseum nicht vorgelegt werden.
Sammlungen
– Über
200.000 Kunstobjekte waren noch nicht inventarisiert; der
Standort von
Kunstobjekten war jahrelang nicht mehr überprüft
worden.
– Von den
Restaurierwerkstätten als nicht verleihbar bezeichnete
Gemälde
wurden mehrfach in das Ausland verliehen.
– Die
Vorgaben der Liste der nicht entlehnbaren Objekte der Museen
des Bundes wurden
mehrfach nicht beachtet.
–
Kriegsverluste in der Antikensammlung wurden dem BMBWK erst
2002
bekannt gegeben.
– Acht als
Verlust gemeldete Gemälde waren in verschiedenen Bundesdienststellen
und im
Depot des KHM vorhanden.
– Die Höhe
des Kaufpreises von Bühnenbildentwürfen war nicht
nachvollziehbar.
– Der
Geschäftsführer kaufte vom Sammlungsgut, das dem KHM
als
Leihgabe des Bundes überlassen worden war, zwei so genannte
Uschebtis
(Grabbeigaben).
Sphinx-Skulptur
Im Jahr
1998 wurde im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit des KHM eine
Sphinx–Skulptur
angekauft. Ob dem damaligen BMUK dieser Ankauf
bekannt
war, konnte nicht nachvollzogen werden.
In den
Jahresabschlüssen der Teilrechtsfähigkeit des KHM für 1998
und des
ausgegliederten KHM für 1999 bis 2002 wurde diese Sphinx–
Skulptur
nicht als Anlagevermögen und der noch offene Kaufpreis
nicht als
Verbindlichkeit ausgewiesen.
Durch die
Bestimmungen des Bundesmuseen–Gesetzes wurde die
Verbindlichkeit,
für die der Bund nach den Bestimmungen des Forschungsorganisationsgesetzes
ursprünglich nicht haftete, auf das
KHM
übertragen.
Der
Kaufpreis von 3,80 Mill. USD wurde im Mai 2001 um 0,35 Mill.
USD
herabgesetzt.“
(Wahrnehmungsbericht des
Rechnungshofes, III-149 d.B., XXII. GP., S. 3 – 10)
Neben einer Fülle von
Unzulänglichkeiten in der Organisation, im Bereich des Personalmanagements, in
der wirtschaftlichen Führung des Museums sowie im Bereich der Buchhaltung und
Bilanzierung dokumentiert der Rechnungshofbericht für das Jahr 2003 ein Defizit
von 2,68 Mio. Euro und einen drastischen Rückgang der Besucherzahlen seit dem
Jahr 1998: 1,75 Mio. Besucher im Jahr 1998 gegenüber 1,36 Mio. Besucher im Jahr
2003, das entspricht einem Rückgang um 22,3%. Der Bericht weist ferner auf
Unvereinbarkeiten im Zusammenhang mit dem Ankauf des Privatwagens von Dr.
Seipel als Dienstwagen und im Zusammenhang mit der „Museums Collection“ hin,
deren Ankauf ohne die erforderliche Genehmigung durch das Kuratorium erfolgte,
und bestätigt das Vorhandensein schwerwiegender Sicherheitsmängel.
Die vom KHM abgeschlossene
Versicherung für das Sammlungsgut bedeutete für das Museum in den Jahren 2001
und 2002 eine jährliche Belastung von 134.000 Euro. Dennoch war das Sammlungsgut,
dessen Wert die Deckungssumme von 145,35 Mio. Euro bzw. ab 2003 von 72,67 Euro
bei weitem überstieg, nur zu einem geringen Teil versichert. Einzelne
Gegenstände des Sammlungsgutes, das trifft auch auf die Saliera zu, wiesen
einen höheren Einzelwert auf als die diesbezügliche Einzelversicherungssumme.
Nach Auffassung des Rechnungshofes wäre es zweckmäßiger gewesen, laufend in
Sicherungsmaßnahmen für das Sammlungsgut und die Immobilien zu investieren.
„Wie der Einbruchsdiebstahl der Skulptur Saliera von Benvenuto Cellini im Mai
2003 zeigte, wären z.B. die Koppelung der Alarmanlage mit einer sofortigen
Beleuchtung des Saales und eine Videoaufzeichnung zweckmäßig gewesen“,
formulierte der Rechnungshof trocken.
Obwohl mit der Bestellung neuer
Direktoren für das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum
(beide Museen wurden in das KHM eingegliedert) eine weitere Führungsebene
geschaffen wurde, erhöhten sich die Bezüge des Geschäftsführers des KHM von
1998 bis 2002 auf mehr als das 2,5-fache. Das Jahresgehalt von Dr. Wilfried
Seipel, das im Jahr 1998 rund 94 000 Euro betragen hatte, lag im Jahr 2002 bei
rund
238 000 Euro. Für die dem
Geschäftsführer zusätzlich zu seinen Monatsbezügen als Beamter ausgezahlten
Zuschläge wurden bis 2001 weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge
entrichtet. Über die Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen von Dr. Wilfried
Seipel bzw. deren Genehmigung konnten keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, gemäß
§ 6 Absatz 1 Ziffer 3 des
Bundesmuseen-Gesetzes den Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums, Dr.
Wilfried Seipel, vorzeitig abzuberufen.
Die Bundesregierung wird
aufgefordert, das Kuratorium des Kunsthistorischen Museums neu zu bestellen.