638/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Oberhaidinger

und GenossInnen

betreffend raschestmögliche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zur Verbesserung der

Energieeffizienz in Österreich.

Österreich hat die Richtlinie 2002/91 EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis
spätestens Jänner 2006 umzusetzen. Dabei stellt die Umsetzung der Richtlinie eine der
zentralen Strategien der Europäischen Union dar, eine Steigerung der Energieeffizienz
voranzutreiben und damit die Kyoto-Zielsetzungen in der Europäischen Gemeinschaft zu
erreichen.

Die Richtlinie enthält einige zentrale Anforderungen, die in Österreich teilweise durch
Bundesrecht, teilweise durch Landesrecht umzusetzen sein werden (Bauordnungen,
Feuerpolizeiliche- und Luftreinhaltegesetze, ....). Um die bundesweite Umsetzung
sicherzustellen und sie auch gegenüber der Europäischen Union zu dokumentieren, ist ein
15a-Vertrag erforderlich.

Angesichts des dringenden Umsetzungsbedarfs ist es höchste Zeit die notwendigen
Umsetzungsschritte in die Wege zu leiten.

Die Richtlinie enthält dabei Anforderungen hinsichtlich

-          der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude

-          der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamteenergieeffizienz bestehender größerer Gebäude im Zuge von Sanierungen

-          die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude

-          der regelmäßigen Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden sowie der Überprüfung alter Heizanlagen

-          bei neuen Gebäuden von einer Gesamtfläche von mehr als 1000 m2 ist die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme, wie insbesondere der Fernwärme oder alternativer Energien, als Bauvoraussetzung zu berücksichtigen.

 

Die Umsetzung der Richtlinie ist auch für Österreich ein zentrales Element, um die
Energieeffizienz zu verbessern, Energiesparmaßnahmen umzusetzen und die
Kyoto-Zielsetzung für Österreich zu erfüllen.

So ist es bei gezielter Umsetzung der Richtlinie möglich

-          die Einführung einheitlicher und strenger Mindeststandards im Neubau

-          für die Überprüfungen von 600.000 Heizkesseln älterer Bauart zu sorgen, wobei angesichts neuer Heizungstechnologien hier beträchtliche Energieeinsparungen möglich sind

-          die Verbreitung von Fernwärme und Alternativenergien bei Neubauten voranzutreiben

-          gegen die Energieverschwendung bei Klimanalagen vorzugehen

-          für vermehrte Transparenz des Energieverbrauchs beim Handel von Immobilien durch die Verpflichtung von Energieausweisen zu sorgen.

-          bei Sanierungsmaßnahmen Mindeststandards vorzuschreiben und damit erhebliche konjunkturelle Impulse mit hohen Arbeitsplatzeffekten zu setzen (so beurteilte das Wifo vor einigen Jahren die Möglichkeiten im Bereich der Althaussanierung mit potentiell 25.000 Arbeitsplätzen).

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen angesichts der enormen Bedeutung der
Gebäuderichtlinie für Österreichs Energie- und Umweltschutzpolitik nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Die Bundesregierung wird ersucht, raschestmöglich in Abstimmung mit den Ländern
für eine effiziente Umsetzung der Gebäuderichtlinie in Österreich zu sorgen, wobei
insbesondere auf folgende Punkte zu achten ist:

-          dass die Mindestanforderungen für neue Gebäude in Österreich an den Stand
der Technik herangeführt werden. Darüber hinaus ist eine absolute Obergrenze
einzuführen. Für eine objektivierte standardisierte Berechnungsweise ist zu
sorgen.

-          dass bei Neubauten entsprechend der Richtlinie die technische, ökologische
und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme (erneuerbare
Energieträger, Fernwärme, Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen)
zur Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung gemacht wird.

-          dass bei großen zu renovierenden Gebäuden für alle Gebäude mit einer
Gesamtnutzfläche von über 500 m2 die Mindestanforderungen für die
Energieeffizienz gemäß dem Stand der Technik angepasst werden.

-          dass hinsichtlich Klimanalagen bei Gebäuden über 1000 m2 Mindeststandards
für die Energieeffizenz verbindlich festgeschrieben werden und für eine
laufende Überprüfung der Klimaanlagen gesorgt wird.

-          dass der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude in
ausreichender Transparenz jedem Käufer oder Mieter eines Gebäudes oder
einer Wohnungseinheit Auskunft über den zu erwartenden Energiebedarf gibt.

-          dass eine Instandsetzung alter Heizkessel gemäß der Gebäuderichtlinie so rasch
als möglich in die Wege gesetzt wird, wobei sozial Schwache im Rahmen von
Kesseltauschprogrammen bzw. Brennstofftauschprogrammen entsprechend
unterstützt werden sollen.

2.        Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat
bis spätestens zwei Jahre nach in Kraft treten der Richtlinie über die mit der
Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen sowie aufgetretene Probleme
und eventuellen Änderungsbedarf zu berichten.

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss