640/A XXII. GP
Eingebracht am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANTRAG
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossinnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBL. Nr. 189/1955, zuletzt
geändert durch
das Bundesgesetz BGBL. I Nr.
179/2004, wird wie folgt geändert:
§ 33 Abs. 1 lautet:
,,§ 33. (1) Die
Dienstgeber haben jede von ihnen beschäftigte, nach diesem Bundesgesetz in
der Krankenversicherung pflichtversicherte
Person (Vollversicherte und Teilversicherte) vor
Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden
und binnen sieben
Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung
abzumelden. Die An- sowie Abmeldung durch
den Dienstgeber wirkt auch für den Bereich der Unfall- und
Pensionsversicherung, soweit die
beschäftigte Person in diesen Versicherungen pflichtversichert ist.“
Gemäß § 69 Abs. 4 GOG wird verlangt, über diesen Antrag eine Erste
Lesung innerhalb von
drei Monaten anzuberaumen.
Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss
Begründung:
Die illegale
Beschäftigung ist eines der zentralen beschäftigungspolitischen Probleme. Die
SPÖ sowie die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen fordern schon seit
Jahren mit
Nachdruck wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Praktiken von Schwarz-
unternehmern. Die Sozialdemokratische
Parlamentsfraktion hat daher bereits mehrmals einen
Antrag zur Bekämpfung des Schwarzunternehmertums eingebracht (siehe
Antrag 182/A
XXII.GP). Leider wurde dieser von den Regierungsparteien immer wieder vertagt.
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit für wirksame Maßnahmen gegen
Schwarzunternehmer-
tum und Sozialbetrug wurde vor
allem im Zuge der Aufdeckung des so genannten
Frächterskandals im Jänner 2001 offenkundig.
Das Problem verschärfte sich, als insbesondere in der Baubranche kriminelle
Machenschaften im Bereich
Sozialbetrug kontinuierlich zunahmen.
Zwischenzeitlich
sind auch die u.a. aufgrund der sozialbetrügerischen Gründung von
Scheinunternehmen entstandenen offenen Beiträge, Steuern und Abgaben
angewachsen.
So betragen etwa die offenen Beitragsrückstände der Arbeitgeber
gegenüber der
Sozialversicherung ca. 900 Millionen
Euro. Ein unverhältnismäßig großer Teil von etwa
45% dieser offenen Beiträge entfällt auf die Baubranche und ist auch zum
weit
überwiegenden Teil nicht einbringlich.
Welcher Betrag
davon auf Sozialbetrug zurückzuführen ist, lässt sich naturgemäß nur schwer
sagen. Geht man von den Erfahrungswerten
der Praktiker und von den Konkursstatistiken aus,
so ergibt sich, dass mehr als 80% der Neugründungen in der Baubranche
auf dubiose Firmen
entfallen. Dies lässt darauf schließen, dass allein der Sozialversicherung
zweifellos mehrere
hundert Millionen Euro verloren gehen.
Berücksichtigt man auch noch die entgangenen Beiträge an Steuern und
Abgaben, die in den
Erläuterungen zum gegenständlichen Entwurf mit 800 bis 1.000 Millionen
angegeben werden
sowie die offenen Beiträge an die
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), so
ergibt sich eine grob geschätzte Summe von 1, 5 bis 2 Milliarden Euro. Es
ist daher
höchste Zeit, wirksame Maßnahmen gegen Sozialbetrug zu ergreifen, damit Finanz,
Sozialversicherung und BUAK nicht noch weitere hunderte Millionen Euro
entgehen.
Ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung des Schwarzunternehmertums ist
die Anmeldung
zur Sozialversicherung vor
Arbeitsantritt.
Dies hatte auch
diese Regierung bereits erkannt, als nämlich des Soziabetrugsgesetz 2004 in
Begutachtung ging, war die Anmeldung vor
Arbeitsantritt enthalten. Bis zur Beschlussfassung
dieser Gesetzesvorlage wurde aber
gerade diese Bestimmung - aufgrund welcher
Interventionen auch immer - wieder verwässert, sodass eine Anmeldung bis
spätestens
24 Uhr des ersten Arbeitstages ermöglicht wurde. Somit wurde das
wirksamste Instrument
gegen illegale Beschäftigung wieder nicht umgesetzt.
In jüngster Zeit hat auch die Bauwirtschaft erkannt, dass nachhaltige
Abwehrmaßnahmen
erforderlich sind und fordert in der Kampagne unter dem Motto „BAUfair“ unter
anderem
auch die Anmeldung vor
Arbeitsantritt.
Diese Maßnahme sollte daher rasch umgesetzt werden und weitere müssen folgen.