642/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 09.06.2005
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Beate Schasching, Katharina Pfeffer, Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend OGH-Urteil zur Haftung ehrenamtlicher Vereinsfunktionäre für Personen- und Sachschäden von Vereinsmitgliedern

 

Nach der Entscheidung des OGH (siehe unten) haben verschiedene Verbände Resolutionen verfasst. So lautet beispielsweise die Resolution des Vorstandes der ASKÖ Wien wie folgt:

 

„Das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 23.09.2004 gegen den Judoverein Wels bedroht aus unserer Sicht die Grundlage der Ehrenamtlichen Arbeit im organisierten Vereinssport. Der Verein ist aufgrund der Verletzung eines minderjährigen Vereinsmitglieds im Training zu Schadenersatz verurteilt worden. Nur Dank eines bestehenden Versicherungsschutzes konnte die persönliche finanzielle Haftung der Vorstandsmitglieder und damit wahrscheinlich auch das Ende des betreffenden Vereines abgewendet werden.

 

Es ist außer Streit zu stellen, dass die Entscheidung des OGH der derzeitigen Rechtslage entspricht. Dennoch halten wir die geltenden Haftungsregelungen im Sportbetrieb für nicht adäquat, sondern im Gegenteil für eine Gefahr für die Aufrechterhaltung des Ehrenamtes.

 

Eine Absicherung der ehrenamtlich tätigen Sportfunktionäre und damit die Sicherstellung der Grundlage des organisierten Vereinssports kann nur mit einer Gesetzesänderung herbeigeführt werden, wie sie insbesondere im Bereich der Durchgriffshaftung auf Grund des Vereinsgesetzes 2002 auch von Experten nachdrücklich gefordert wird. Eine Einschränkung der Haftung ehrenamtlicher Vereinsfunktionäre für Personen- und Sachschäden von Vereinsmitgliedern sowie für finanzielle Schäden des Vereins selbst (§ 24 Abs. 1 VerG) auf grobe Fahrlässigkeit könnte Extremfälle wie diesen, die mit Sicherheit weder im Interesse des Gesetzgebers, noch im Interesse unserer Gesellschaft sind, in Zukunft vermeiden.

 

Da für die Vorbereitung einer solchen Gesetzesänderung das Innenministerium zuständig ist, ersuchen wir Sie, sehr geehrte Frau Innenministerin, einen Ministerialentwurf zur Novellierung des Vereinsgesetzes 2002 ausarbeiten zu lassen.

 

 

Der Vorstand der ASKÖ Wien“

 

 

Aus den erwähnten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, eine Gesetzesinitiative auszuarbeiten und als Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten, die das im Betreff dargestellte Problem im Sinne der genannten Resolution löst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten