644/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 09.06.2005
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz und Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Stipendien für PÄDAK-AbsolventInnen

 

 

Das österreichische Studienförderungsgesetz weist in einigen Punkten Ungerechtigkeiten auf, wodurch die AbsolventInnen der Pädagogischen Akademien schwerwiegend benachteiligt werden. So werden Bakkelaureat-AbsolventInnen, die ein Magister- oder Doktoratsstudium anhängen wollen Stipendien gewährt, PÄDAK-AbsolventInnen müssen sich ihr Magister- oder Doktoratsstudium aus eigenen Mitteln finanzieren. Das österreichische Studienförderungsgesetz erlaubt nämlich keinen weiteren Stipendienbezug nach einem PÄDAK-Abschluss.

 

Da PÄDAK-AbsolventInnen oft mehrere Jahre auf einen LehrerInnenposten warten müssen, ist die Auswirkung für sie besonders fatal. Anstatt AbsolventInnen durch Gewährung von Stipendien zu ermutigen, die Wartezeit mit Fortbildung zu nutzen, wird ihnen jegliche Unterstützung verwehrt. Nicht einmal die Studiengebühren werden ihnen erlassen. Gerade in Zeiten von PISA – in denen wir wissen, dass die Aus- und Weiterbildung der LehrerInnen wesentlich für die Unterrichtsqualität ist, sind diese hemmenden Regelungen besonders grotesk.

 

Die ungerechte Situation resultiert vor allem aus der mangelnden Durchlässigkeit im österreichischen Schulsystem. Die ÖVP hat diese zwar immer wieder propagiert, zeigt aber in Wirklichkeit kein Interesse daran. Das differenzierte bzw. selektive österreichische Schulsystem sollte immer aufrecht erhalten werden – PflichtschullehrerInnen sollten an den PÄDAKs, LehrerInnen an Höheren Schulen an den Universitäten ausgebildet werden. Jede Erleichterung eines Wechsels wie die Studienförderungen war nicht im Sinne der ÖVP.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Studienförderungsgesetzes vorzulegen, durch die der Bezug von Stipendien für PÄDAK-AbsolventInnen ermöglicht wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.