645/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 09.06.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung eines Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen

Der Österreichische Berufsverband der SozialarbeiterInnen setzt sich
seit vielen Jahren für ein einheitliches Berufsgesetz für
SozialarbeiterInnen ein.

Ein einheitliches Berufsgesetz sichert die notwendige Qualität, die sich
im Spannungsfeld von Professionsethik und ökonomischer Effizienz
bewegt. Mit dem Übergang der Ausbildung von den Akademien für
Sozialarbeit, hin zur Fachhochschulausbildung wurde ein wichtiger
bildungspolitischer Schritt in diese Richtung vollzogen.

Eine Regelung durch ein Berufsgesetz wird notwendig um sicher zu
stellen, dass komplexe soziale Problemlagen von professionell
ausgebildeten Personen bearbeitet werden.

Aufgrund der mittlerweile zahlreichen privatwirtschaftlich organisierten
Kurse, Seminare, work-shops (wie Lebens- und Sozialberater, Coaching,
Mediation usw.) drängen vermehrt Personen ohne umfassende
Grundausbildung in den Bereich der sozialen Arbeit.
Professionelle Sozialarbeit setzt voraus, dass die Ausbildung
wissenschaftlich reflektiertes Fachwissen umfasst und durch
Forschungsprozesse ständig upgedatet wird. Die österreichische
Bevölkerung hat ein Recht darauf, auf best ausgebildete und kompetente
Professionalistlnnen in der Sozialarbeit vertrauen zu können.

Es darf mit Recht behauptet werden, dass Personen ohne fachliche
Grundausbildung nicht befähigt sind, einen effektiven Beitrag in der
professionellen Sozialenarbeit zu leisten.

In den nächsten 10 Jahren ist damit zu rechnen, dass rund 50.000 neue
Arbeitsplätze im Bereich der Sozialen Arbeit entstehen (Prognose des
BMWA, Standard vom 22.10.2003).

Im Jahr 1997 wurde vom Österreichischen Bundesverband Diplomierter
SozialarbeiterInnen (ÖBDS) der Beschluss gefasst, den
Berufsgesetzentwurf als bundeseinheitliche Regelung anzustreben.


Bisher unterstützen folgende Landeshauptleute die Anliegen des ÖBDS:
LH Pühringer, LH Klasnik, LH Pröll, LH Schausberger. ÖGB Vorsitzender
Fritz Verzetnitsch sandte am 13.1.2004 ein Unterstützungsschreiben an
Bundeskanzler Schüssel.

Um die Sicherung des Berufsschutzes für SozialarbeiterInnen in der
Zukunft zu gewährleisten und eine Qualitätssicherung zu garantieren, ist
die Schaffung eines einheitlichen Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen
dringend notwendig. Wir ersuchen daher um Unterstützung dieses
Anliegens und um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2005 einen Entwurf für ein Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.