648/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
09.06.2005
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Gahr, Josef Bucher,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend alpine Schutzhütten
Die alpinen Vereine haben aus Anlass des österreichischen Vorsitzes in der
Alpenkonvention darauf aufmerksam gemacht, dass die alpine Infrastruktur
abseits technischer Aufstiegshilfen vor notwendigen, aus eigenen Mitteln der
Vereine nicht leistbaren Sanierungs- und Modernisierungsschritten steht. Auch die
Landeshauptleutekonferenz hat sich bereits mit dieser Frage befasst.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat möge beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
werden jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit ersucht, gemeinsam mit anderen
zuständigen Regierungsmitgliedern und in Zusammenarbeit mit den alpinen
Vereinen, den Bundesländern und anderen beteiligten Institutionen ein
mehrjähriges Programm für den alpinen Raum (Weiterentwicklung des
Schutzhüttensanierungsprogramms der Bundesregierung) auszuarbeiten und dabei
insbesondere Projekte mit folgenden Schwerpunkten zu berücksichtigen:
-
ökologische Sanierung von Schutzhütten alpiner Vereine abseits technischer
Aufstiegshilfen, insbesondere
o
Energieversorgung
o
Abwasser- sowie Abfallentsorgung
o
Brandschutz, Arbeitnehmerschutz
o
Adaption von Genehmigungsverfahren an die alpinen Gegebenheiten
-
Wartung des alpinen Wegenetzes
-
alpine Sicherheit, Vorsorge für Bergung und Erste Hilfe
-
Schutz von Natur und alpiner Umwelt sowie der alpinen Flora und Fauna
-
sanfter Tourismus, gesundes Wandern.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss
vorgeschlagen.