658/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft

 

 

 

 

Bereits seit mehreren Jahren stellt sich bei der Tätigkeit der Volksanwaltschaft das Problem, dass immer mehr Bereiche, die bisher der Hoheitsverwaltung unterstanden, ausgegliedert und als privatrechtliche Rechtsträger neu organisiert werden. Die Volksanwaltschaft selbst hat dieses – sukzessive größer werdende - Problem in ihren Berichten auch immer wieder angesprochen und Abhilfe gefordert. Die genannten Ausgliederungen bewirken ein Kontrolldefizit bei der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft, dem dringend entgegengewirkt werden sollte.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende Oktober 2005 einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der folgendes vorsieht:

 

1.             Erstreckung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger, das heißt auf Rechtsträger, die von Organen des Bundes oder von Personen, die von Organen des Bundes bestellt sind, verwaltet werden sowie auf Unternehmungen, an denen der Bund mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals hält oder die der Bund (mit-)betreibt.

 

2.             Erstreckung der Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft auf die genannten Rechtsträger.

 

3.             Pflicht zur Unterstützung, zur Gewährung von Akteneinsicht sowie zur Auskunftserteilung gegenüber der Volksanwaltschaft für die genannten Rechtsträger.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.