659/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.07.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Drin. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Mietzinsobergrenzen

 

 

 

Aktuelle Studien über die Höhe von Altbau-Mietzinsen bestätigen, dass gerade in Wien wegen der Undurchschaubarkeit der Zuschläge zum Richtwertmietzins keine klar überprüfbare Mietzinsobergrenze für derartige Wohnungen existiert. Dies nutzen viele findige VermieterInnen und Maklerfirmen aus, indem sie Zuschläge erfinden und es daher de facto keinen Unterschied mehr zwischen – an sich der Höhe nach begrenzten – Richtwertmieten und frei vereinbarten Mieten, die zB in privat finanzierten Einfamilienhäusern verlangt werden dürfen, gibt.

 

Eine abschließende Festlegung der möglichen Zuschläge nach dem Richtwertgesetz (RichtWG) bzw. dem Mietrechtsgesetz (MRG) und die Verbindlichkeit der Beiratsempfehlungen für die einzelnen Bundesländer, die die prozentuelle Höhe der einzelnen Zuschlagssätze festlegen, würde die Mietzinse in Österreich endlich transparent und für alle MieterInnen überprüfbar machen.

Mit diesem wichtigen Schritt wäre die Einhaltung des 25%igen Befristungsabschlags gemäß § 16 Abs. 7 MRG, der derzeit weitestgehend ignoriert wird, auch wieder kontrollierbar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Richtwertgesetzes (RichtWG) und des Mietrechtsgesetzes (MRG) vorzulegen, die die Transparenz und Wirksamkeit von Mietzinsobergrenzen für Altbauwohnungen durch abschließende Festlegung aller möglichen Zuschläge sicherstellt.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.