661/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.07.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Drin. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verjährung von Ablösen im Mietrecht

 

Verfahren, mit denen illegale Ablösen zurückgefordert werden können, kennt das Mietrechtsgesetz (MRG). Solche Ablösen können sogar bis zu zehn Jahre nach ihrer Bezahlung von den Betroffenen per Antrag bei Schlichtungsstelle und Gericht zurückgefordert werden. Das Mietrechtsgesetz normiert hier auch eine Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 Euro. Die zuständige Verwaltungsbehörde muss dann aber binnen eines halben Jahres von der illegalen Ablösezahlung Kenntnis erlangen, ansonsten ist diese Verwaltungsstrafe nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG) verjährt.

 

Eine Angleichung der Verjährung der Strafbarkeit an die der zivilrechtlichen Rückforderungen, nämlich auf zehn Jahre, würde für unredliche VermieterInnen ein unrentables Risiko bedeuten, wenn sie illegale Ablösen einkassieren. Gegenwärtig passiert den VermieterInnen aber nichts weiter, als dass sie im schlimmsten Fall die zu unrecht erhaltenen Beträge verzinst zurückgeben müssen.

 

WiederholungstäterInnen sollen zusätzlich zur Rückzahlung Geldstrafen auferlegt werden, die wiederum zur Erhaltung von Beratungs- und Vertretungseinrichtungen und den Schlichtungsstellen zweckgewidmet werden.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle der betreffenden Gesetze vorzulegen, mit der die Verjährungsfrist von Verwaltungsstrafen nach illegal kassierten Ablösen der zivilrechtlichen Frist zur Rückforderung dieser Zahlungen angeglichen wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.