669/A(E) und Zu 669/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 07.07.2005
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Dringlicher Antrag

 

der Abgeordneten Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend „Gläserne Parteienkassen“

 

Begründung

 

Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile einer demokratischen Grundordnung. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem die Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Gleichzeitig ist es notwendig und richtig, dass die politischen Parteien aus öffentlicher Hand finanziert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die  Entscheidungen der politischen Handlungsträger aufgrund einer internen Meinungsbildung getroffen werden können. Andernfalls wären die Parteien in ihrer Finanzierung von Zuwendungen bestimmter Lobbys und Großspendern abhängig, die sich dafür wiederum Gegenleistungen erwarten würden. Will man diese Auswüchse, wie etwa „gekaufte politische Entscheidungen“ und Korruption verhindern, so führt an einer öffentlichen Parteienfinanzierung kein Weg vorbei.

 

Gerade diese Finanzierung von Parteiarbeit durch öffentliche Gelder bedeutet gleichzeitig aber eine ganz besondere Verantwortung dafür, mit diesen Mitteln sorgsam umzugehen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass ihre Gelder zweckentsprechend eingesetzt werden. Verfolgte man die detaillierten Medienberichte über die Spesenausgaben des Kärntner Landeshauptmannes Dr. Haider, so kann von einem verantwortungsvollen Umgang mit Parteigeldern wohl kaum die Rede sein. Derartigen Umtrieben von Politikern, die sich als Vertreter des „kleinen Mannes“ darstellen wollen, andererseits aber millionenschwere Spesentöpfe verprassen, gehört ein Riegel vorgeschoben, weil sie es offenbar für ihre persönliche Inszenierung in Kauf nehmen,  das Vertrauen der Bevölkerung in das Parteiensystem und die Politik insgesamt weiter zu beschädigen.

 

Die Antwort auf dieses Konglomerat aus dubiosen Finanzierungsquellen und abgehobener Verschwendungssucht kann nur maximale Transparenz und Öffentlichkeit sein. Die Parteien sollen selbstverständlich weiterhin mit den öffentlichen Mitteln ausgestattet werden, die für ihre politische Arbeit notwendig sind. Die Steuer zahlenden BürgerInnen haben aber gleichzeitig ein Recht darauf, zu erfahren, wer diese Parteien – nicht ganz uneigennützig - zusätzlich finanziert, und wofür das Geld der Parteien im einzelnen verwendet wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Parteiengesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere in folgenden Punkten mehr Transparenz gewährleisten soll:

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt