669/A(E) und Zu
669/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
07.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend „Gläserne Parteienkassen“
Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind
wesentliche Bestandteile einer demokratischen Grundordnung. Zu ihren Aufgaben
gehören vor allem die Mitwirkung an der politischen Willensbildung.
Gleichzeitig ist es notwendig und richtig, dass die politischen Parteien aus
öffentlicher Hand finanziert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass
die Entscheidungen der politischen
Handlungsträger aufgrund einer internen Meinungsbildung getroffen werden können.
Andernfalls wären die Parteien in ihrer Finanzierung von Zuwendungen bestimmter
Lobbys und Großspendern abhängig, die sich dafür wiederum Gegenleistungen
erwarten würden. Will man diese Auswüchse, wie etwa „gekaufte politische
Entscheidungen“ und Korruption verhindern, so führt an einer öffentlichen
Parteienfinanzierung kein Weg vorbei.
Gerade diese Finanzierung von Parteiarbeit durch
öffentliche Gelder bedeutet gleichzeitig aber eine ganz besondere Verantwortung
dafür, mit diesen Mitteln sorgsam umzugehen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht
darauf, dass ihre Gelder zweckentsprechend eingesetzt werden. Verfolgte man die
detaillierten Medienberichte über die Spesenausgaben des Kärntner
Landeshauptmannes Dr. Haider, so kann von einem verantwortungsvollen Umgang mit
Parteigeldern wohl kaum die Rede sein. Derartigen Umtrieben von Politikern, die
sich als Vertreter des „kleinen Mannes“ darstellen wollen, andererseits aber
millionenschwere Spesentöpfe verprassen, gehört ein Riegel vorgeschoben, weil
sie es offenbar für ihre persönliche Inszenierung in Kauf nehmen, das Vertrauen der Bevölkerung in das
Parteiensystem und die Politik insgesamt weiter zu beschädigen.
Die Antwort auf dieses Konglomerat aus dubiosen
Finanzierungsquellen und abgehobener Verschwendungssucht kann nur maximale
Transparenz und Öffentlichkeit sein. Die Parteien sollen selbstverständlich
weiterhin mit den öffentlichen Mitteln ausgestattet werden, die für ihre
politische Arbeit notwendig sind. Die Steuer zahlenden BürgerInnen haben aber
gleichzeitig ein Recht darauf, zu erfahren, wer diese Parteien – nicht ganz
uneigennützig - zusätzlich finanziert, und wofür das Geld der Parteien im
einzelnen verwendet wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des
Parteiengesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere in folgenden
Punkten mehr Transparenz gewährleisten soll:
In formeller Hinsicht wird die
dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt