671/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 07.07.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Reform der betrieblichen Jugendvertretung

 

 

Die Österreichische Gewerkschaftsjugend hat beim Jugendkongress am 21. Mai 2005 darauf aufmerksam gemacht, dass 30 Jahre nach der Verankerung der Jugendvertretung im ArbVG unbedingt eine Reform notwendig ist. Bedingt sei diese Notwendigkeit durch eine Vielzahl von Veränderungen. So war früher das Eintrittsalter in die Lehre nach der neunten Schulstufe üblich – jetzt treten viele erst nach dem Besuch einer weiterführenden höheren Schule eine Lehre an. Da diese Lehrlinge das 18. Lebensjahr schon vollendet haben, scheiden sie nun als Wahlberechtigte bei der JVR-Wahl aus.

 

Das Ausscheiden bei der Jugendvertretungswahl hat zusätzliche problematische Folgen, da die Anzahl der Wahlbeteiligten darüber entscheidet, ob eine Jugendvertretung in einem Betrieb installiert wird oder nicht. Wenn also beispielsweise in einem Betrieb zwar über 10 Lehrlinge ihre Ausbildung absolvieren, jedoch weniger als 5 Lehrlinge das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind diese nicht wahlberechtigt. Für die Installierung einer Jugendvertretung in dem Betrieb ist aber genau diese Anzahl von 5 Jugendlichen relevant.

 

Betreffend der betrieblichen Jugendvertretung sind daher geeignetere Voraussetzungen zu schaffen, damit die Jugendlichen betreut und vertreten werden können. Das ArbVG ist daher – so wie es die Gewerkschaftsjugend fordert -  durch mehrere Punkte zu ändern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschhutz wird ersucht dem Nationalrat einen Gesetztesentwurf für eine Novellierung des ArbVG vorzulegen, der folgende Änderungen enthält:

Ø      Das Wahlalter zum aktiven Wahlrecht von derzeit 18 Jahre für alle Lehrlinge und Auszubildende ohne Altersbegrenzung auszudehnen.

Ø      Eine Erhöhung des passiven Wahlalters von derzeit 21 auf 23 Jahre.

Ø      Eine Ausweitung der Bildungsfreistellung von derzeit 2 auf mindestens 3 Wochen pro Funktionsperiode für aktive und Ersatz-JugendvertrauensrätInnen.

Ø      Ausweitung des Kündigungsschutzes nach Ende der Funktionsperiode von derzeit drei auf mindestens sechs Monate.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß vorgeschlagen.