676/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

betreffend eine dringend notwendige Reform des Unterhaltsrechtes

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein wesentliches Ziel jedes Sozialstaates.
Leider ist festzustellen, dass die Anzahl der armutsgefährdeten Personen in den letzten fünf Jahren
drastisch zugenommen hat.

Ein hohes Armutsrisiko trifft allein erziehende Eltern, besonders dann, wenn die
Unterhaltsleistungen für das Kind/die Kinder nicht bzw. nicht regelmäßig gewährleistet sind.

Im gegebenen Zusammenhang ist nicht nur eine kleine Minderheit betroffen, sondern nach den
Zahlen von 2001 gibt es in Österreich 187.100 Alleinerziehende, das sind 17 Prozent aller Familien,
mit insgesamt 265.400 Kindern und wirtschaftlich abhängigen Jugendlichen bis 27 Jahre.
87 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter und 13 Prozent Väter. Die soziale Dramatik wird
auch dadurch verschärft, dass allein erziehende Mütter öfter von Arbeitslosigkeit betroffen sind als
verheiratete Mütter.

Zu den strukturellen Nachteilen allein erziehender Mütter (niedrigeres Einkommen von Frauen als
von Männern, Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Verschuldung häufig
aufgrund von Bürgschaften für Kredite des Expartners, erhöhte Kosten aufgrund der Teilung des
Haushalts nach der Trennung) kommen noch Probleme mit dem Unterhalt für die Kinder dazu und
dies wirkt sich dann besonders dramatisch auf die Alleinerziehenden und deren Kinder aus.

 

 

Organisationen der AlleinerzieherInnen (z.B. die österreichische Plattform für Alleinerziehende -
ÖPA), Vertreter der Caritas, wie Dr. Michael Landau, zahlreiche ExpertInnen wie z.B. die
Rechtsanwältin Dr. Helene Klaar, sozialdemokratische MandatarInnen und vor allem viele
betroffene AlleinerzieherInnen fordern deshalb seit längerem mit guten Gründen eine grundlegende
Reform des Unterhaltsrechts.

Es gibt auch Staaten in Europa, wie z.B. Schweden, die ein besseres Unterhaltsrecht haben, welches
für den österreichischen Gesetzgeber durchaus eine Orientierung bieten könnte.


Es soll nicht sein, dass Menschen und besonders oft Frauen, die ohnehin mit ihren Kindern in einer
besonders schwierigen und angespannten Lebenssituation sind,

-        sich mit nicht oder nur schleppend bezahltem Unterhalt für ihre Kinder herumschlagen
müssen, oder

-        aus schwer nachvollziehbaren Gründen für ihre Kinder gar keinen Unterhalt bekommen
(z.B. wenn der Unterhaltspflichtige ins Gefängnis kommt), oder

-        unverhältnismäßig lang auf die gerichtlichen Entscheidungen warten müssen etc.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.   Die Bundesregierung wird ersucht,

a)      dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, welche eine grundlegende Reform
des Unterhaltrechts beinhalten und die insbesondere zur Umsetzung der nachstehend
angeführten Forderungen führen bzw.

b)      nachstehend angeführte begleitende Maßnahmen zu setzen:

 

-        Es sollen zielführende Schritte für ein schnelleres gerichtliches Verfahren in
Unterhaltsrechtssachen gesetzt werden, wobei hiezu insbesondere auch eine bessere
personelle und materielle Ausstattung der diesbezüglichen Organisationseinheiten in der
Justiz erforderlich ist.

-        Schleppende, unvollständige und verspätete Zahlungen der Unterhaltspflichtigen machen
vielen Alleinerziehenden das Leben schwer, weshalb es zu einer im Gesetz festgelegten
 Verpflichtung der Unterhaltsschuldner kommen soll, im Regelfall die Unterhaltsleistungen
 
über einen Dauerauftrag abzuwickeln.

-         Der Staat soll den Unterhalt für alle noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder und auch für
 
junge Erwachsene während ihrer Ausbildung sichern, wenn der Unterhaltsschuldner zur
 Leistung eines solchen nicht oder nicht in ausreichender Höhe imstande oder willens ist.

 


-         Die obgenannte Sicherung soll auch bereits während des Verfahrens auf Feststellung der
Vaterschaft einsetzen.

-         Es soll einen verstärkten außenpolitischen Einsatz im Rahmen der Europäischen Union
geben, um das Instrument der Unterhaltssicherung in allen EU-Staaten zu implementieren.

-         Es soll zu keiner Anrechnung „fiktiver" Unterhaltszahlungen bei Vergabe von Stipendien,
Beihilfen etc. geben.

-         Die Exekutions- und Konkursordnung soll dahingehend geändert werden, dass
Unterhaltsschulden für Kinder bevorrechtete Forderungen sind und nicht durch
Privatkonkurse verloren gehen.

-         Für die Dauer des Unterhaltsfestsetzungsverfahrens ist die Zuerkennung eines Unterhaltes
im Rahmen einer so genannten „einstweiligen Verfügung" in der Höhe des jeweiligen
Durchschnittsbedarfs (und nicht nur wie bisher in der maximalen Höhe der
Familienbeihilfe) zu gewährleisten.

       -    Es soll eine verpflichtende Information über Unterhalt bzw. das Unterhaltsvorschussrecht
            
vor der Scheidung durch das Gericht geben.

       -     Die Familienbeihilfe soll nicht auf den Unterhalt angerechnet werden.

2. Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, in ihrem Zuständigkeitsbereich für die rasche
Herbeiführung der unter 1. genannten Gesetzesentwürfe bzw. begleitenden Maßnahmen zu
sorgen.

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss