676/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Gabriele Heinisch-Hosek
und GenossInnen
betreffend eine dringend notwendige Reform des Unterhaltsrechtes
Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein wesentliches
Ziel jedes Sozialstaates.
Leider ist festzustellen, dass die
Anzahl der armutsgefährdeten Personen in den letzten fünf Jahren
drastisch zugenommen hat.
Ein hohes
Armutsrisiko trifft allein erziehende Eltern, besonders dann, wenn die
Unterhaltsleistungen für das Kind/die Kinder
nicht bzw. nicht regelmäßig gewährleistet sind.
Im gegebenen
Zusammenhang ist nicht nur eine kleine Minderheit betroffen, sondern nach den
Zahlen von 2001 gibt es in Österreich
187.100 Alleinerziehende, das sind 17 Prozent aller Familien,
mit insgesamt 265.400 Kindern und wirtschaftlich abhängigen Jugendlichen
bis 27 Jahre.
87 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter und 13 Prozent Väter. Die soziale
Dramatik wird
auch dadurch verschärft, dass allein erziehende Mütter öfter von
Arbeitslosigkeit betroffen sind als
verheiratete Mütter.
Zu den strukturellen Nachteilen allein erziehender Mütter (niedrigeres
Einkommen von Frauen als
von Männern, Probleme bei der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Verschuldung häufig
aufgrund von Bürgschaften für Kredite des Expartners, erhöhte Kosten aufgrund
der Teilung des
Haushalts nach der Trennung) kommen noch
Probleme mit dem Unterhalt für die Kinder dazu und
dies wirkt sich dann besonders dramatisch auf die Alleinerziehenden und
deren Kinder aus.
Organisationen
der AlleinerzieherInnen (z.B. die österreichische Plattform für
Alleinerziehende -
ÖPA), Vertreter der Caritas, wie Dr. Michael Landau, zahlreiche ExpertInnen wie
z.B. die
Rechtsanwältin Dr. Helene Klaar, sozialdemokratische MandatarInnen und vor
allem viele
betroffene AlleinerzieherInnen fordern
deshalb seit längerem mit guten Gründen eine grundlegende
Reform des Unterhaltsrechts.
Es gibt auch Staaten in Europa, wie z.B. Schweden, die ein besseres
Unterhaltsrecht haben, welches
für den österreichischen
Gesetzgeber durchaus eine Orientierung bieten könnte.
Es soll nicht sein, dass Menschen und besonders oft Frauen, die ohnehin
mit ihren Kindern in einer
besonders schwierigen und angespannten Lebenssituation sind,
-
sich mit nicht oder nur schleppend bezahltem Unterhalt für ihre Kinder
herumschlagen
müssen, oder
-
aus schwer nachvollziehbaren Gründen für ihre Kinder gar keinen
Unterhalt bekommen
(z.B. wenn der Unterhaltspflichtige
ins Gefängnis kommt), oder
-
unverhältnismäßig
lang auf die gerichtlichen Entscheidungen warten müssen etc.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht,
a)
dem Nationalrat
Gesetzesentwürfe vorzulegen, welche eine grundlegende Reform
des Unterhaltrechts beinhalten und die
insbesondere zur Umsetzung der nachstehend
angeführten Forderungen führen bzw.
b)
nachstehend angeführte begleitende Maßnahmen zu setzen:
-
Es sollen
zielführende Schritte für ein schnelleres gerichtliches Verfahren in
Unterhaltsrechtssachen gesetzt werden, wobei hiezu insbesondere auch eine
bessere
personelle und materielle Ausstattung der
diesbezüglichen Organisationseinheiten in der
Justiz erforderlich ist.
-
Schleppende,
unvollständige und verspätete Zahlungen der Unterhaltspflichtigen machen
vielen Alleinerziehenden das Leben schwer, weshalb es zu einer im Gesetz
festgelegten
Verpflichtung
der Unterhaltsschuldner kommen soll, im Regelfall die Unterhaltsleistungen
über einen Dauerauftrag
abzuwickeln.
-
Der Staat soll den
Unterhalt für alle noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder und auch für
junge Erwachsene während ihrer Ausbildung sichern, wenn der
Unterhaltsschuldner zur
Leistung eines solchen nicht oder
nicht in ausreichender Höhe imstande oder willens ist.
-
Die obgenannte Sicherung soll auch bereits während des Verfahrens auf
Feststellung der
Vaterschaft einsetzen.
-
Es soll einen
verstärkten außenpolitischen Einsatz im Rahmen der Europäischen Union
geben, um das Instrument der
Unterhaltssicherung in allen EU-Staaten zu implementieren.
-
Es soll zu keiner Anrechnung „fiktiver" Unterhaltszahlungen bei
Vergabe von Stipendien,
Beihilfen etc. geben.
-
Die Exekutions- und Konkursordnung soll dahingehend geändert werden,
dass
Unterhaltsschulden
für Kinder bevorrechtete Forderungen sind und nicht durch
Privatkonkurse verloren gehen.
-
Für die Dauer des Unterhaltsfestsetzungsverfahrens ist die Zuerkennung
eines Unterhaltes
im Rahmen einer so genannten
„einstweiligen Verfügung" in der Höhe des jeweiligen
Durchschnittsbedarfs (und nicht nur wie bisher in der maximalen Höhe der
Familienbeihilfe) zu gewährleisten.
- Es soll eine
verpflichtende Information über Unterhalt bzw. das Unterhaltsvorschussrecht
vor der Scheidung durch das
Gericht geben.
- Die Familienbeihilfe soll nicht auf den Unterhalt angerechnet werden.
2. Die Bundesministerin
für Justiz wird ersucht, in ihrem Zuständigkeitsbereich für die rasche
Herbeiführung der unter 1. genannten Gesetzesentwürfe bzw. begleitenden
Maßnahmen zu
sorgen.
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss