677/A XXII. GP
Eingebracht am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Dr. Cap, Heidrun Silhvy, Krist
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das
Arbeitsverfassungsgesetz 1974, BGBL. Nr. 22/1974, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBL. I Nr.
8/2005, wird wie folgt geändert:
§ 133 Abs. 6 entfällt.
Gemäß § 69 Abs.
4 GOG wird verlangt, über diesen Antrag eine Erste Lesung innerhalb von
drei Monaten anzuberaumen.
Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss
Begründung:
Die im Zeitpunkt der Erlassung der zitierten Norm vorhanden gewesenen
Gründe für einen
Ausschluss der Betriebsräte von Theaterunternehmen aus dem Aufsichtsrat sind
längst
weggefallen. Theater sind Unternehmen und Wirtschaftskörper, in denen der durch
die
Betriebsräte repräsentierte
Arbeitnehmerschutz im Aufsichtsrat in gleicher Weise stattfinden
soll, wie in allen anderen aufsichtsrätlich organisierten Unternehmen.
Dies wurde für die
Bundestheater bereits vollzogen. Es ist daher nicht einsichtig, warum diese
Mitwirkung der Betriebsräte in wirtschaftlichen Angelegenheiten, auch bei
Betriebsänderungen, nicht auch in allen
anderen derart organisierten Theaterunternehmen
wahrgenommen werden kann.