680/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde
betreffend „Gläserne Parteienkassen"
Begründung
Die Existenz und Vielfalt politischer
Parteien sind wesentliche Bestandteile einer
demokratischen Grundordnung. Zu
ihren Aufgaben gehören vor allem die Mitwirkung
an der politischen Willensbildung.
Gleichzeitig ist es notwendig und richtig, dass die
politischen Parteien aus öffentlicher
Hand finanziert werden. Nur so kann
gewährleistet werden, dass die
Entscheidungen der politischen Handlungsträger
aufgrund einer internen
Meinungsbildung getroffen werden können. Andernfalls
wären die Parteien in ihrer
Finanzierung von Zuwendungen bestimmter Lobbys und
Großspendern abhängig, die sich dafür
wiederum Gegenleistungen erwarten
würden. Will man diese Auswüchse, wie
etwa „gekaufte politische Entscheidungen"
und Korruption verhindern, so führt an
einer öffentlichen Parteienfinanzierung kein
Weg vorbei.
Gerade diese Finanzierung von
Parteiarbeit durch öffentliche Gelder bedeutet
gleichzeitig
aber eine ganz besondere Verantwortung dafür, mit diesen Mitteln
sorgsam
umzugehen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass ihre Gelder
zweckentsprechend
eingesetzt werden. Verfolgte man die detaillierten
Medienberichte
über die Spesenausgaben des Kärntner Landeshauptmannes Dr.
Haider, so
kann von einem verantwortungsvollen Umgang mit Parteigeldern wohl
kaum die Rede
sein. Derartigen Umtrieben von Politikern, die sich als Vertreter des
„kleinen Mannes" darstellen
wollen, andererseits aber millionenschwere Spesentöpfe
verprassen, gehört ein Riegel vorgeschoben, weil sie es offenbar für ihre
persönliche
Inszenierung in Kauf nehmen, das Vertrauen der Bevölkerung in das
Parteiensystem
und die Politik insgesamt weiter zu beschädigen.
Die Antwort auf dieses Konglomerat aus
dubiosen Finanzierungsquellen und
abgehobener
Verschwendungssucht kann nur maximale Transparenz und
Öffentlichkeit sein. Die Parteien sollen selbstverständlich weiterhin mit den
öffentlichen Mitteln ausgestattet
werden, die für ihre politische Arbeit notwendig sind.
Die Steuer zahlenden Bürgerinnen haben aber
gleichzeitig ein Recht darauf, zu
erfahren, wer diese Parteien - nicht
ganz uneigennützig - zusätzlich finanziert, und
wofür das Geld der Parteien im einzelnen verwendet wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des
Parteiengesetzes zur Beschlussfassung
vorzulegen, die insbesondere in folgenden
Punkten mehr Transparenz gewährleisten soll:
•
Verpflichtung der Parteien, eine detailliertere Aufschlüsselung ihrer
Ausgaben
in den jährlichen
Rechenschaftsbericht aufzunehmen (insbesondere
hinsichtlich Zuwendungen an MandatarInnen
und Regierungsmitglieder zB für
persönliche Spesen und Repräsentationsaufwand)
•
Deklarationspflicht:
alle Parteien und wahlwerbenden Gruppen haben ihre
Parteifinanzen jährlich gegenüber dem Präsidenten des Nationalrates und
dem Rechnungshof zu deklarieren, sobald sie
für den Nationalrat kandidieren.
In den Rechenschaftsbericht ist auch eine Vermögensbilanz aufzunehmen.
•
Detailliertere
Darstellung der Parteieinnahmen im Rechenschaftsbericht
(neben direkten Spenden sollen auch indirekte Spenden, wie
Kostenübernahmen, Sachspenden, Zuwendungen an Teil- und
Vorfeldorganisationen, lebende Subventionen,
Kredite zu marktunüblichen
Konditionen etc. offen zu legen sein) sowie Veröffentlichung des Berichtes
durch die Parlamentsdirektion
•
Spenden, deren Wert innerhalb eines Kalenderjahres € 7.000.-
übersteigt,
sind unter Angabe des Spenders
(Name und Adresse) im
Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen.
•
Die Annahme von Spenden soll Parteien jedenfalls in folgenden Fällen
generell untersagt sein:
o anonymen Spenden, deren Wert € 500.- übersteigt
o Spenden, die einer Partei offensichtlich in Erwartung einer
Gegenleistung gewährt werden
o Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts,
Kammern und von
Verbänden, die von diesen lediglich weitergeleitet werden
(„Spendenwäsche")
• Eine Verletzung der Transparenz-Bestimmungen über
Parteienfinanzierung
(etwa durch Vermögensverschleierung oder das Zerlegen einer Spende in
Teilbeträge) soll strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Verheimlichung
einer Spende sollte außerdem zur Einziehung des Geldwerts der Spende
durch das Parlament und zur Einbehaltung des
doppelten Werts bei der
nächsten Auszahlung der Parteienfinanzierung führen.
In formeller Hinsicht wird
die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.