681/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Berücksichtigung der Meinung der Bevölkerung zum geplanten Bau der Autobahn A3 im Raum Wulkaprodersdorf durch Änderung des Bundesstraßengesetzes

 

 

Nach einem bereits 2004 gefassten einstimmigen Gemeinderatsbeschluß gegen den geplanten Bau der A3 haben sich die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Wulkaprodersdorf im Nordburgenland am 26.6.2005 mit überwältigender Mehrheit von 90% gegen die Realisierung der A3 im Gemeindegebiet  ausgesprochen.

 

Dies ist mit einer Umsetzung des Projektes in der derzeit im Bundesstraßengesetz (Verzeichnis 1) enthaltenen Form („... – Wulkaprodersdorf – Staatsgrenze bei Klingenbach“) nicht in Übereinstimmung zu bringen. Aufgrund eines VWGH-Erkenntnisses steht jedoch fest, dass die Angaben in diesem Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes als abschließender Auftrag zur Errichtung der jeweiligen Straße aufzufassen sind. Um diesen Widerspruch auszuräumen, muss die Willensäußerung von Bevölkerung und lokaler Gebietskörperschaft auch ihren Niederschlag in Form einer Änderung der Darstellung der geplanten A3 im Verzeichnis 1 des Bundesstraßengesetzes finden.

 

Es erscheint aber nicht nur sachlich und formal unumgänglich, sondern vor allem im Sinne der Wertschätzung demokratischer Willensäußerungen der Betroffenen geboten, das Bundesstraßengesetz dieser geänderten Situation zügig anzupassen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen maximal sechs Monaten eine Regierungsvorlage für eine Novelle des Bundesstraßengesetzes zuzuleiten, mit der die nach den klaren Äußerungen der Bevölkerung von Wulkaprodersdorf erforderlichen Änderungen der Darstellung der A3 in Verzeichnis 1 des Bundesstraßengesetzes umgesetzt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.