683/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 08.07.2005
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, D.I. Uwe Scheuch,
Sabine Mandak,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Initiative für bundeseinheitliche Bestimmungen
auf dem Gebiet des
Jugendschutzes
Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche
Jugendschutzgesetze, wobei
jeweils das Recht des betreffenden Landes anwendbar ist, in welchem
sich der
bzw. die Jugendliche befindet und bedeutet eine Ungleichbehandlung
Jugendlicher in Österreich. Zudem ist es für die Jugendlichen in Zeiten
zunehmender Mobilität nicht zumutbar, über die Jugendschutzbestimmungen
jenes Bundeslandes Bescheid wissen, in dem sie sich gerade aufhalten.
Das Anliegen einer bundesweit einheitlichen Gesetzgebung
auf dem Gebiet des
Jugendschutzes wird auch von der Bundesjugendvertretung unterstützt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumenten-
schutz wird ersucht, Gespräche mit den zuständigen VertreterInnen der
Bundesländer und VertreterInnen der Parlamentsparteien mit dem Ziel
aufzunehmen, für das gesamte Bundesgebiet einheitliche Jugend-
schutzbestimmungen zu schaffen.
Zuweisungsvorschlag:
Familienausschuß