686/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
08.07.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lunacek, Bayr, Kogler, Matznetter, Sburny, Silhavy, Freundinnen und Freunde
betreffend Erlass eines Gesetzes zur Einführung einer Devisentransaktionssteuer
Zurzeit werden täglich mehr als 1.200 Milliarden Euro auf den
internationalen Finanzmärkten umgesetzt. Davon sind laut Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) mehr als 80 % Anlagen mit einer
Laufzeit von 7 Tagen oder weniger. Dieses kurzfristige (oftmals spekulative)
Kapital zeichnet sich durch hohe Volatilität und Mobilität aus und stellt eine
wesentliche Bedrohung für die Anlegerländer dar. Durch ihr großes Handelsvolumen
sind diese Märkte zu einem bedeutenden Machtfaktor geworden, die einen
zunehmenden Einfluss auf Politik und Gesellschaft gewinnen. Anlageerwartungen
werden nicht mehr durch ökonomische Basisdaten sondern von kurzfristigen
Renditeerwartungen privater Finanzmarktakteure bestimmt. Dies hat nicht zuletzt
zu Währungs- und Finanzkrisen wie in Mexiko (1994 – 95), Asien (1997), Russland
(1998) und vor kurzem auch Argentinien (2001) geführt.
James Tobin, ein US-amerikanischer
Wirtschaftnobelpreisträger, hatte bereits in den 70er Jahren die Idee, die
Finanzmärkte durch die Einführung einer Steuer, der so genannten Tobin-Steuer,
zu stabilisieren und damit Finanzkrisen vorzubeugen. Neben dieser
stabilisierenden Funktion hätte die Tobin-Steuer auch den Effekt, den bisher
gegenüber dem Faktor Arbeit wesentlich geringer belasteten Faktor Kapital
stärker als bisher zu besteuern.
Diese Steuer
sollte auf alle Devisentransaktionen eingehoben werden, egal welchem Zweck sie
dienen. Dabei stand man vor dem Problem einen Steuersatz zu finden, der sowohl
hoch genug war, um Spekulationen abzuwehren, und niedrig genug, um
Investitionen, die dem Warenhandel oder der Wechselkurssicherung dienen, nicht
zu beeinträchtigen. Eine Weiterentwicklung der Tobin-Steuer, die dieses Problem
lösen kann, schlägt der deutsche Wirtschaftsprofessor Paul Bernd Spahn vor –
die „Spahn-Steuer“.
Spahn schlägt ein Zwei-Ebenen-System vor, das sowohl Einnahmen schaffen als auch einen Abschreckungseffekt erzielen kann. Ein Teil dieser Steuer ist eine „klassische“ Tobin-Steuer, allerdings mit einem sehr niedrigen Steuersatz – etwa 0,01–0,04 %. Dieser Steuersatz darf vor allem den nicht-spekulativen Handel nicht behindern und hat hauptsächlich fiskalische Funktionen. Der andere Teil der Steuer besteht aus einer Zusatzabgabe, die speziell der Abwehr von Spekulationen dient. Dieser Teil wird immer dann aktiviert wenn es zu Spekulationen kommt.
Dafür muss man für
die amtlichen Wechselkurse einer Währung einen entsprechenden Korridor für so
genannte normale Transaktionen definieren. Bei Spekulationen kommt es zu einer
abrupten Änderung des Wechselkurses. Hat man den Korridor richtig gewählt,
überschreitet der Wechselkurs bei einer spekulativen Attacke denselben und wird
mit der Zusatzabgabe belegt. Den Referenzkurs, um welchen sich der Korridor
bildet, erhält man durch das errechnen des gleitenden Durchschnitts der
täglichen amtlichen Mittelkurse im Verhältnis zu einer Referenz- oder
Ankerwährung (z.B. Dollar oder Euro).
Der Devisenhandel
konzentriert sich nur auf wenige Finanzplätze, was vorwiegend auf
technologische Gründe zurückzuführen ist. Damit kann die „Spahn-Steuer“ den
Zweck einer Stabilisierung der Finanzmärkte und vermehrte Fiskaleinnahmen
erfüllen, auch wenn die Steuer nur in den EU-Staaten eingeführt wird.. Das
Steueraufkommen ermittelt sich dann für die Zeitzone als Ganze und sollte
innerhalb der Europäischen Union für die Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit sowie sozialer und ökologischer Maßnahmen verwendet
werden.
Ein entsprechendes
Gesetz sollte die politische Bereitschaft Österreichs zur Einführung einer
derartigen Steuer signalisieren. Es soll zu jenem Zeitpunkt in Kraft treten, an
dem ähnliche Gesetze auch in den anderen Staaten der Europäischen Union
eingeführt wurden. Diese einschränkenden Bedingungen sind auch in den bereits
beschlossenen Devisentransaktionssteuergesetzen von Frankreich (2001) und
Belgien (2004) beinhaltet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein an das Modell von Spahn orientiertes Gesetz zur Einführung einer Devisentransaktionssteuer mit folgendem Inhalt vorzulegen:
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss
vorgeschlagen.