687/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2005
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Berücksichtigung der Meinung der Bevölkerung zum geplanten Bau der Schnellstraße S7 im Raum Oststeiermark-Südburgenland durch Änderung des Bundesstraßengesetzes

 

 

Die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Gemeinden Eltendorf, Königsdorf und Deutsch Kaltenbrunn im Südburgenland haben sich in den letzten Monaten in Volksbefragungen bei jeweils hoher Beteiligung mit überwältigender Mehrheit von bis zu 97,4% gegen die Realisierung der geplanten Schnellstraße S7 in der derzeit geplanten Form ausgesprochen. Zusätzlich liegen Gemeinderatsbeschlüsse gegen die S7 bzw. gegen die vorgesehenen Trassierungen aus mehreren betroffenen steirischen und burgenländischen Gemeinden vor.

 

Dies ist mit der derzeit im Bundesstraßengesetz (Verzeichnis 2) enthaltenen Festlegung dieser Schnellstraße nicht in Übereinstimmung zu bringen. Aufgrund eines VWGH-Erkenntnisses steht jedoch fest, dass die Angaben in diesem Verzeichnis des Bundesstraßengesetzes als abschließender Auftrag zur Errichtung der jeweiligen Straße aufzufassen sind. Um diesen Widerspruch auszuräumen, müssen die Willensäußerungen von Bevölkerung und lokalen Gebietskörperschaften auch ihren Niederschlag in Form einer Änderung der Darstellung der geplanten Schnellstraße S7 im Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes finden.

 

Es erscheint nicht nur sachlich und formal unumgänglich, sondern vor allem im Sinne der Wertschätzung demokratischer Willensäußerungen der Betroffenen geboten, das Bundesstraßengesetz dieser geänderten Situation zügig anzupassen, wobei auch eine Redimensionierung oder Streichung der S7 zu erwägen sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen maximal sechs Monaten eine Regierungsvorlage für eine Novelle des Bundesstraßengesetzes zuzuleiten, mit der die nach den klar ablehnenden Äußerungen der Bevölkerung und der Gemeinderäte in mehreren betroffenen oststeirischen und vor allem südburgenländischen Gemeinden erforderlichen Änderungen der Darstellung der Schnellstraße S7 in Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes umgesetzt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.