692/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 21.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Broukal
und GenossInnen
betreffend einheitliche Aufnahmekriterien an den Universitäten
Seit der Beschlussfassung durch die Regierungskoalition über
Zugangsbeschränkungen an
den Universitäten aufgrund, des EuGH-Urteils sind die StudienanfängerInnen mit
unzumutbaren Zuständen im Rahmen
der Inskription konfrontiert.
Ursache für die chaotische Entwicklung ist
die Weigerung des Bildungsministeriums, sich
und die Universitäten auf die vorhersehbare Verurteilung durch den EuGH
vorzubereiten.
Gehrer am 20.1.
2005: „Der Ansturm deutscher Studierender wird sich in Grenzen halten."
Gehrer am 7.7.2005: „ Vorsorglich
Gesetze zu machen halte ich für den falschen Weg."
Rektorenchef Badelt am
14.7.2005: „Die Regierung hat auch nach den ersten Ankündigungen
des EuGH-Generalanwaltes im Jänner 2005, wonach Österreich eine
Niederlage drohe, eine
offene Diskussion über den freien
Hochschulzugang abgelehnt. "
Die
Universitäten sind in der Durchführung allein gelassen worden, es gibt keine
klaren
Anweisungen, keine Koordination, unzumutbare
Härten für die StudienanfängerInnen - die
Chancengleichheit wird ad absurdum
geführt. Ganz besonders an den Medizin-Universitäten
wird beliebig sortiert, so ist z.B. entweder die Qualität von
„Bewerbungsschreiben", das
Datum des Poststempels, die Kontoverbindung zu einer bestimmten Bank zur
Überweisung
der Studiengebühren, die Mitarbeit beim Roten Kreuz oder die zynische Ablehnung
aus
formalen Gründen ohne Frist zur Nachbesserung bestimmend für einen
Studienplatz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird
aufgefordert, rasch
folgende Maßnahmen zu setzen:
1.
Das
Bildungsministerium muss eine bundesweite Koordinationsfunktion ausüben und
einheitliche Kriterien festsetzen. Diese
müssen objektivierbar und nachvollziehbar sein.
2.
Die einzelne Matura-Note darf keine Rolle spielen, sie ist kein
objektiver Kenntnis- und
Leistungsnachweis.
3.
Wer gut abschneidet, aber dennoch aus Platzmangel abgelehnt wird, muss
auf eine
öffentlich einsehbare Warteliste
gesetzt werden.
4.
Teile des Medizinstudiums, die auch an anderen Universitäten angeboten
werden
(Pharmazie, Biochemie), sollen in
der Wartezeit absolviert werden können.
5.
Auswahlverfahren müssen Berufstätigen zumutbar sein (keine
Vollzeit-Blockseminare
mit anschließender
Knock-Out-Prüfung).
6. Bei
unvollständigen Inskriptionsunterlagen muss zwingend eine Nachfrist gesetzt
werden."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung