692/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Broukal

und GenossInnen

betreffend einheitliche Aufnahmekriterien an den Universitäten

Seit der Beschlussfassung durch die Regierungskoalition über Zugangsbeschränkungen an
den Universitäten aufgrund, des EuGH-Urteils sind die StudienanfängerInnen mit
unzumutbaren Zuständen im Rahmen der Inskription konfrontiert.
Ursache für die chaotische Entwicklung ist die Weigerung des Bildungsministeriums, sich
und die Universitäten auf die vorhersehbare Verurteilung durch den EuGH vorzubereiten.

Gehrer am 20.1. 2005: „Der Ansturm deutscher Studierender wird sich in Grenzen halten."
Gehrer am 7.7.2005: „ Vorsorglich Gesetze zu machen halte ich für den falschen Weg."
Rektorenchef Badelt am 14.7.2005: „Die Regierung hat auch nach den ersten Ankündigungen
des EuGH-Generalanwaltes im Jänner 2005, wonach Österreich eine Niederlage drohe, eine
offene Diskussion über den freien Hochschulzugang abgelehnt. "

Die Universitäten sind in der Durchführung allein gelassen worden, es gibt keine klaren
Anweisungen, keine Koordination, unzumutbare Härten für die StudienanfängerInnen - die
Chancengleichheit wird ad absurdum geführt. Ganz besonders an den Medizin-Universitäten
wird beliebig sortiert, so ist z.B. entweder die Qualität von „Bewerbungsschreiben", das
Datum des Poststempels, die Kontoverbindung zu einer bestimmten Bank zur Überweisung
der Studiengebühren, die Mitarbeit beim Roten Kreuz oder die zynische Ablehnung aus
formalen Gründen ohne Frist zur Nachbesserung bestimmend für einen Studienplatz.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, rasch
folgende Maßnahmen zu setzen:

1.                           Das Bildungsministerium muss eine bundesweite Koordinationsfunktion ausüben und
einheitliche Kriterien festsetzen. Diese müssen objektivierbar und nachvollziehbar sein.

2.                           Die einzelne Matura-Note darf keine Rolle spielen, sie ist kein objektiver Kenntnis- und
Leistungsnachweis.

3.                           Wer gut abschneidet, aber dennoch aus Platzmangel abgelehnt wird, muss auf eine
öffentlich einsehbare Warteliste gesetzt werden.

4.                           Teile des Medizinstudiums, die auch an anderen Universitäten angeboten werden
(Pharmazie, Biochemie), sollen in der Wartezeit absolviert werden können.

5.                           Auswahlverfahren müssen Berufstätigen zumutbar sein (keine Vollzeit-Blockseminare
mit anschließender Knock-Out-Prüfung).

6.       Bei unvollständigen Inskriptionsunterlagen muss zwingend eine Nachfrist gesetzt
werden."

Zuweisungsvorschlag:                        Ausschuss für Wissenschaft und Forschung